Frage wegen Polizeikontrolle

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
Hotte F aus B
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Beitrag von Hotte F aus B »

QUOTE (DJ-Senser @ 19 Jul 2005, 20:56 ) Jepp. Abstand Radlaufkante und Achsnabenmitte. Beim Eibach nicht,da wird der Abstand zw.Oberer Federbeinbefestigungs Schraube und Federtelleroberkannte eingetragen
DJ-Senser
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Beitrag von DJ-Senser »

QUOTE (Hotte F aus B @ 20 Jul 2005, 00:21 ) Beim Eibach nicht,da wird der Abstand zw.Oberer Federbeinbefestigungs Schraube und Federtelleroberkannte eingetragen So ist das auch laut offiziellem H&R-Gutachten... Geht wohl beides...Aber wie gesagt, ich kann im Endeffekt nix dafür, da der Prüfer den Bock geschossen hat.Hoffe nur, das der die Kosten freiwillig übernimmt sofern ich nen Bußgeldbescheid bekommen (was ich wiederrum nicht hoffe, da ich die Sache hoffentlich mit dem Anhörungsbogen klären kann).
Cloudy
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Beitrag von Cloudy »

hi, dein Auto muss bei festen Teilen wie bei Ölwanne, Krümmer etc. einen Mindestbodenabstand von 80 mm haben. Bei Stossstangen sind es 70 mm. Wenn du ein Gewindefahrwerk verbaut hast, dann kannst du es so weit runterschrauben. Es sei denn du sitzt vorher im Radkasten auf! Restfederweg muss min. 15 mm betragen. Beim GeFa wird das Restgewinde eingetragen. Wenn sich dein Fahrwerk unter die Mindestbodenfreiheit setzt kann kein TÜV und Bulle was sagen weil es so eingetragen ist und der STVO entspricht.Mängelbericht kostet ca. 10-20 €Ich wünsch dir aber viel Glück dass es nicht zu teuer wird. Und dass du weiter auf der Straße fahren darfst, weil ich find dein Auto echt schön. KOMPLIMENT!!!
kidnik
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Beitrag von kidnik »

So ist es aber nicht ganz richtig , da wenn sich das Fahrwerk weiter runter legt als eingetragen kann in einer kontrolle dieses bemängelt werden und du musst zu einer nachprüfung und ggf högerschrauben .Kenne mehrere denen das passiert ist . Es gab sogar einen der hat deswegen kein Hu bekommen .
DJ-Senser
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Beitrag von DJ-Senser »

Danke nochmal...Aber wie gesagt, ich hab nix falsch gemacht.Das Fahrwerk war laut Gutachten geschraubt. Nur der Prüfer hat Scheiße eingetragen - warum auch immer. Aber wenn da irgendwie Bußgeld auf mich zukommt, darf sich der Prüfer freuen und die Kasse aufmachen...
Granni.S
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Beitrag von Granni.S »

und ich sage dir jetzt schon (nochmal) dann wird es heißen du hättest die eintragungen mit den eigebauten teilen überprüfen müssen.
DJ-Senser
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Beitrag von DJ-Senser »

Jepp, weiß ich. Aber wie gesagt, ich werde das dem Prüfer anhängen. Selbst wenn ich dafür den Laden da hoch gehen lasse....
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