Frage wegen Polizeikontrolle
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Hotte F aus B
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DJ-Senser
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QUOTE (Hotte F aus B @ 20 Jul 2005, 00:21 ) Beim Eibach nicht,da wird der Abstand zw.Oberer Federbeinbefestigungs Schraube und Federtelleroberkannte eingetragen So ist das auch laut offiziellem H&R-Gutachten... Geht wohl beides...Aber wie gesagt, ich kann im Endeffekt nix dafür, da der Prüfer den Bock geschossen hat.Hoffe nur, das der die Kosten freiwillig übernimmt sofern ich nen Bußgeldbescheid bekommen (was ich wiederrum nicht hoffe, da ich die Sache hoffentlich mit dem Anhörungsbogen klären kann).
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Cloudy
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hi, dein Auto muss bei festen Teilen wie bei Ölwanne, Krümmer etc. einen Mindestbodenabstand von 80 mm haben. Bei Stossstangen sind es 70 mm. Wenn du ein Gewindefahrwerk verbaut hast, dann kannst du es so weit runterschrauben. Es sei denn du sitzt vorher im Radkasten auf! Restfederweg muss min. 15 mm betragen. Beim GeFa wird das Restgewinde eingetragen. Wenn sich dein Fahrwerk unter die Mindestbodenfreiheit setzt kann kein TÜV und Bulle was sagen weil es so eingetragen ist und der STVO entspricht.Mängelbericht kostet ca. 10-20 €Ich wünsch dir aber viel Glück dass es nicht zu teuer wird. Und dass du weiter auf der Straße fahren darfst, weil ich find dein Auto echt schön. KOMPLIMENT!!!
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kidnik
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DJ-Senser
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