Betrug? Wer kann helfen?
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QUOTE (Riceman @ 6 Aug 2007, 17:18 ) @ElitefighterWie willst du das eingetragen bekommen? Schmiergeld oder kennst den Hausmeister?? *lach*Würde mich echt mal Interessieren wie das legal Funktionieren soll! Die Prüfrichtlinien sind eigentlich überall gleich,also ohne Festigkeit sollte eigentlich nix gehen oder? GrußRiceman da du ja eh bei uns im schönen bayern wohnst und nichtmla so weit weg von mir konnten wir uns ja mal treffen
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@flowich mach seit über 15 Jahren TÜV Sonder- und Einzelabnahmen bei getunten Fahrzeugen meiner Kunden, und glaub mir auch bei nem §21 braucht man entsprechende Unterlagen zu den einzutragenden Teilen wie Festigkeit,Materialnachweis etc. es sei denn du reichst das entsprechende Teil z.B. beim TÜV Süd zur Erstellung eines Gutachtens ein. @Elitekönnen uns ja mal zamm rufen.
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QUOTE (Riceman @ 7 Aug 2007, 10:36 ) @flowich mach seit über 15 Jahren TÜV Sonder- und Einzelabnahmen bei getunten Fahrzeugen meiner Kunden, und glaub mir auch bei nem §21 braucht man entsprechende Unterlagen zu den einzutragenden Teilen wie Festigkeit,Materialnachweis etc. es sei denn du reichst das entsprechende Teil z.B. beim TÜV Süd zur Erstellung eines Gutachtens ein. @Elitekönnen uns ja mal zamm rufen. ich mach seit ca 3 jahren tüv sonder eintragungen nach §21 und §19Nur umbauten aus USA etc... bis jetzt lief alles wie am schnürchen...
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halloIch wollte nur mal kurz was schreiben an alle "traglast-eintrag-fetischisten"quelle VATZ (verband automobil tuning und zubehör) : V.A.T.Z News lllegale-RadlastTuningverband VATZ klärt auf:Radlastangaben in der Felge ersetzen kein Prüfzeugnis• In die Felgenrückseite eingegossene Radlastangaben ersetzen kein Prüfzeugnis• Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist illegal• Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes drohen• Tuningverband VATZ geht gemeinsam mit dem TÜV gegen die Anbieter vorIn den letzten Wochen werden vermehrt Leichtmetallfelgen – aus dem Ausland – inverchromter Ausführung und in modernen Designs ohne Festigkeitsnachweis oder TÜVGutachtenim Internet und auf Messen angeboten. Immer wieder kommt es dabei vor, dassAnbieter dieser Felgen behaupten, die in der Felgenrückseite eingegossene Traglast würde füreine legale TÜV-Eintragung ausreichen, das es sich dabei um die zulässige Radlast handelt unddiese als Prüfzeugnis zu gelten habe. Der Tuningverband VATZ weist ausdrücklich darauf hin das dies nicht zulässig ist und ein in Verkehr bringen dieser Leichtmetallfelgen verboten ist.„Es ist nicht hinnehmbar das der Verbraucher bewusst in die Irre geführt wird“, so Andrea Pinkerton, Geschäftsführerin des VATZ „wir werden mit allen Mitteln aufklären und gegen die Anbieter vorgehen.“ Die Gültigkeit einer Radlastangabe besteht nur dann, wenn für das Sonderrad ein gültiges Prüfzeugnis, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TGA) vorliegt. Sowohl die ABE als auch das TGA basieren auf zwei wesentlichen Prüfkomponenten:erstens der Dauerfestigkeitsprüfung nach der Räderrichtlinie „Richtlinie für die Prüfung vonSonderrädern für Kfz und ihre Anhänger“1) und zweitens auf der Prüfung des Anbaus dieserRäder an die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge einschließlich der damitverbundenen Auflagen. In der Räderrichtlinie sind auch die erforderlichenRadkennzeichnungen vorgeschrieben.Dazu heißt es im Punkt 3.3. der Räderrichtlinie wörtlich: „An Rädern im Sinne dieser Richtliniemüssen an einer geschützten, ohne Demontage des Rades sichtbaren Stelle, gut lesbar unddauerhaft angegeben sein“:o Hersteller oder eingetragenes Hersteller-Warenzeicheno Felgengröße nach Normo Typ und/oder Ausführungsbezeichnungo Herstellungsdatum (mindestens Monat & Jahr)o Typzeichen nach Erteilung einer ABE oder Kennzeichnung gemäß Teilegutachten odero Kennzeichnung gemäß Gutachten nach § 21 (Typzeichen oder Kennzeichnungmuss auf der Sichtseite des Rades angebracht sein)# o EinpresstiefeBei den Importfelgen fehlen zumeist die oben genannten Angaben. Stattdessen wird ein Radlast angegeben, die den Verbraucher in die Irre führt. Der Tuningverband VATZ warntausdrücklich vor dem Kauf solcher Leichtmetallfelgen da diese NICHT legal in dieFahrzeugpapiere eingetragen werden können. Fehlt das Prüfzeugnis, dann ist auch dieRadlastangabe ungültig ! Somit erwirbt der Verbraucher im guten Glauben Leichtmetallfelgendie er nicht legal an sein Fahrzeug anbringen kann. Gemeinsam mit dem TÜV geht der Tuningverband VATZ aktiv gegen die Anbieter solcher Leichtmetallfelgen vor und klärt denVerbraucher auf verschiedenen Veranstaltungen über die Gefahren auf.Quellenangabe: 1)BMV/StV 13/36.25.07- 20.01 vom 25. 11. 1998, VkBl S. 1377ich denke das sollte alle gerüchte dass eine LEGALE eintragung mit traglast angabe kein problem sei zerstreuen!