Mehr Licht?

Außen rum ums Auto ;)
Sucatan
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Registriert: Mo 21. Apr 2003, 21:45

Beitrag von Sucatan »

Ich hatte in meinem alten Coupé auch die power2night drin. Mit den Dingern sieht man wirklich ein bisschen besser als mit den Seriendingern.
equi
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Registriert: Mo 28. Nov 2005, 17:34

Beitrag von equi »

@Speedsta:jo, weil denne die Versicherung futsch ist etc... schon (un-)lustig die Sache das mit dem Kelvinwert wusste ich gar nicht, also sollte ein möglichst niedriger Wert angestrebt werden, oder wie ?? Ich glaub zu wissen das es ne Verfärbung gibt, je höher der Kelvinwert (ins Violette...)-äh...meinst du damit Ultravioletteslicht?????
masterofghost
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Registriert: Di 25. Jul 2006, 07:54

Beitrag von masterofghost »

[QUOTE] speedstaja das wär net schlecht wenn mir das ma raussuchen könntest!also ich hatte bisher noch nie probleme mit denn almpen und der polizei aba gut zu wissen!
Tsaphiel
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Beitrag von Tsaphiel »

wer nicht so arg auf den leicht blauen Look der Power 2 Night aus ist, kann auch erstmal die Vision Plus gluab ich heißen die von Philips rein machen, die machen mehr Licht aber ohne Effekte.Bei den Power 2 Night kommt der Effekt von den Blauen Kappen, wodurch man angeblich ein bißchen Lichtleistung verliert, im Vergleich zu den obigen, welche allerdings auch noch günstiger sind.http://cgi.ebay.de/H4-Philips-Vision-Pl ... dZViewItem
Speedsta
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Beitrag von Speedsta »

Tsaphiel sorry aber viel text mit ausschliesslich falschem inhalt ob die kappe jetzt gelb blau schwarz silber chrome vergoldet oder pink ist - die kappe is dazu da um kein Licht durchzulassen Fakt ist nunmal die P2N sind heller als die Vision Plus und die Silverstar. Wennde es genau wissen willst sindse die Weiterentwicklung davon.Eine P2N hat nullkommagarkeinen blauen look - wenn dann höchsten minimalst weisser als OriginalOder siehste hier irgendwo was blaues?EDIT: master habs gefunden hier das zitat:QUOTE Im Bereich der Lichttechnik hat sich ja in letzter Zeit einiges getan. Nicht nur Xenon, auch das "normale" Halogenlicht ist in den letzten Jahren spürbar verbessert worden. Neben den Halogenbirnen, die weißeres Licht mit höherer Leuchtdichte abstrahlen, gibt es aber auch Halogenlampen, die nur darauf abzielen, durch eine Blaufärbung Xenonlicht zu imitieren. Alles scheinbar völlig legal, da mit e-Prüfzeichen. Hierzu folgendes: Zitat: Unzulässige H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen (Blue Laser Light) Version 1 Publikationsdatum ####### Ihr Ansprechpartner ist ####### Dokumenten-Nr. ######## Inhalt Kurzinhalt: Keine der Glühlampen der Kategorie H4 (ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U, DAWOO H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, H4 12V 100/80W UV Kobalt II) erfüllt die Anforderungen der ECE-R 37. Quelle: Schreiben der Autobahnpolizei Karlsruhe (####/####, PM) vom 27.02.2003 in Verbindung mit einem Prüfbericht des Lichttechnischen Instituts der Univ. Karlsruhe, vom 14.02.2003 ----------------------------------------------------------------------- Betreff: Kenntnismitteilung / hier: H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen, die den geltenden ECE-Regelungen Nr. 37 nicht entsprechen Bezug: Prüfbericht Nr. 02.2003-1 des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen Anlage: Prüfbericht des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe ----------------------------------------------------------------------- [...] wurden vermehrt Fahrzeuge festgestellt, deren nach vorne abstrahlendes Licht bläuliche Verfärbungen aufwies. Ebenfalls auffällig war die erhebliche Blendwirkung dieser Leuchtmittel. Bei verschiedenen Kontrollen wurde festgestellt, daß es sich bei den im Hauptscheinwerfer verwendeten H4-Leuchtkörpern nicht um durch die jeweiligen Fahrzeughersteller eingebauten Originalleuchtkörper handelte. Bei den verwendeten H4-Glühlampen handelte es sich ausnahmslos um im Fahrzeugzubehör erworbene Austauschteile, welche von verschiedenen Herstellern als "Blue Laser Light" bezeichnet werden. Bei diesen H4-Lampen handelte es sich zum einen um vom Hersteller blau eingefärbte und zum anderen um interferenzbeschichtete Leuchtkörper. Zudem weisen alle festgestellten H4-Glühbirnen ein E-Prüfzeichen auf. Das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe prüfte die o.g. Leuchtkörper auf ihre Zulässigkeit und Übereinstimmung mit der bestehenden ECE-Regelung 37. Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, daß keine der zur Prüfung vorgelegten H4-Glühlampen die Anforderungen der ECE-Regelung 37 erfüllte. Die Prüfergebnisse ergaben, daß das Fernlicht bis zu vier mal weniger Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn liefert. Das Abblendlicht erreicht noch die Hälfte an Leuchtwirkung, verglichen mit der Lichtabgabe einer nicht interferenzbeschichteten, ungefärbten H4-Glühlampe. In gleichem Maße wurden bei den zur Prüfung vorgelegten H4-Leuchten wesentlich höhere Blendwerte festgestellt. Bericht Nr. ########## Gegenstand : Glühlampen für Kraftfahrzeuge Auftraggeber: Autobahnpolizei Karlsruhe Aue 76227 Karlsruhe Gegenstand der Prüfung: ----------------------- 5 Glühlampen der Kategorie H4 und ein blauer Überkolben. Die Glühlampen tragen folgende Bezeichnungen 1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U 4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252 5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II Die Lampen sollen ein leicht bläuliches Licht erzeugen. Zu diesem Zwecke tragen die Lampen 1 bis 4 eine Interferenzbeschichtung. Die Lampe Nr. 5 ist bläulich eingefärbt. Prüfung und Prüfergebnisse: --------------------------- [...] Der eigentliche Bericht, den ich hier nicht abdrucken darf, der aber zu dem Ergebnis kommt, dass diese Lampen nicht zulässig sind [...] Die Ursache für diese Abweichungen von den Anforderungen der ECE- Regelung 20 sind zum einen durch den erheblich niedrigeren Lichtstrom der Lampen gegeben, zum anderen trägt aber auch die Lage der Glühwendeln und der Abdeckkappe im inneren der Lampen zum schlechten Abschneiden bei. Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass trotz der erheblich geringeren Fahrbahnausleuchtung die Beleuchtungsstärke an jenem Punkt der Lichtverteilung, der als Maß für die Blendung des Gegenverkehrs (Punkt B50L) dient, nicht in gleichem Maße abnimmt und sogar teilweise über den vorgeschriebenen Mindestwerten liegt. Bei Lampe Nr. 3 ist dieser gegenläufige Effekt besonders ausgeprägt. Obwohl der Lichtstrom nur etwa 50 % des Nennwertes beträgt ergibt sich eine um 25% höhere Blendbeleuchtungsstärke als zulässig. Damit ist davon auszugehen, dass Scheinwerfer die mit dieser Lampe bestückt werden eine erheblich e Blendwirkung des Gegenverkehrs aufweisen. Dies bezieht sich wie gesagt auf einige wirklich blau leuchtende Birnen. Die Markenprodukte von Osram, Philips usw. leuchten ja weiß.
Tsaphiel
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Beitrag von Tsaphiel »

da siehste mal wie man glatt belogen wird!Ich hab den Text auch nur wiedergegeben, wie ich ich gefunden habe, hab den Kram ja selbst (noch) gar nicht drin.danke
masterofghost
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Beitrag von masterofghost »

oha das natürlich übel das hätte ich echt net gedacht aba is das nur geregelt für H4?weil ich fahr H7 mitn anderen E-zeichen! drinstehen tut ja nur was von H4 mit E13-prüfzeichen.undmeine leuchten ja net blau die sind ja weiß! nur das was aufe straße leuchtet hat n rpot grünen schimmer siehst du aba im licht net!naja wie auch immer ich fahr die erstmal weiter und abwarten aba danke das mir das raus gesucht hast.
camou
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Beitrag von camou »

QUOTE (Hyundai-fan @ 10 Aug 2006, 18:13 ) Hab bei mir echtes Xenon nachgerüstet mit 8300 Kelvin! Macht auch ganz gutes Licht Kostet ca.200€[BILD]1137837305[/BILD] bei uns geht es leider net, da wir kein klarglas haben,seidem mache ne sonderanfertigung
camou
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Beitrag von camou »

QUOTE (masterofghost @ 12 Aug 2006, 21:29 ) [QUOTE] speedstaja das wär net schlecht wenn mir das ma raussuchen könntest!also ich hatte bisher noch nie probleme mit denn almpen und der polizei aba gut zu wissen! serien auto´s halten die auch so gut wie nie an
masterofghost
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Beitrag von masterofghost »

naja wer sweis wie langer der noch serie is^^
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