Frage wegen Polizeikontrolle
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gulle
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So wild is das ger nicht.theoretisch ist auf dem Mängelschein vermerkt wo du hin mußt, ich tippe mal zu nen Sachverständigen, also Fahrwerk hoch ab zum Prüfer, Stempel abholen und die Karte an die Polizeidienststelle oder zu deiner Straßenverkehrsbehörde schicken. (wird überall anders gehandhabt) sollte dir der Polizist gesagt habenKosten ca 40 Euronen für den TÜV oder DEKRA Prüfer und Porto.Dann die Strafanzeige...Erlöschen BE (Betriebserlaubnis) §§ 18/19 StVZO50 Euro und 3 Punkte plus BearbeitungsgebührDabei ist egal ob nur die Tieferlegung nicht hinhaut oder z.B. noch die vorderen Seitenscheiben getönt sind.
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DJ-Senser
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QUOTE (gulle @ 18 Jul 2005, 20:33 ) Dann die Strafanzeige...Erlöschen BE (Betriebserlaubnis) §§ 18/19 StVZO50 Euro und 3 Punkte plus Bearbeitungsgebühr Danke für die Info!! Ab wieviel Punkten muss man nochmal zur Nachschulung??@kidnik Also wegen dem Spoiler haben se komischerweise nicht gemeckert...Klar sagte der, beim nächsten mal sehen, ist die Karre weg - aber ich fahr da nächstes Jahr schon aus Prinzip nicht hin... Habe eben nochmal mit Andy telefoniert. Er zeigte mir nochmal das Gutachten von H&R. Da stehen die Angaben VA 295mm und HA 305mm drin. MIR wurde beim Tuner allerdings VA 320mm und HA 330mm eingetragen, sprich 25mm zu wenig. DIESE 25mm haben mich jedoch gestern den Arsch gekostet - ICH KÖNNTE PLATZEN... Das ganze viel mir auf, als ich vorhin den Wagen höher drehte. Ich hatte vorne noch nicht mal die 320mm erreicht (waren etwa 305-310mm) und ich konnte schon nen Finger waagerecht aufs Profil legen - dieses ging beim Einbau und bei der Eintragung jedoch nicht, ergo der Tuner hat arg was falsch gemacht und mich so reingeritten...Morgen drehe ich den wieder runter und fahre zum Tuner - der kann sich warm anziehen. Dann kann der die Mängelkarte abstempeln und mir die Eintragung im Brief und Schein korrigieren. Und sollte der einmal das Wort Geld in den Mund nehmen, konter ich nur noch mit dem Wort Anwalt...
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Paler
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du, ich glaub, so schlimm ist das garnicht...bei einer mängelkarte hast du 7 tage zeit, diesen "fehler" zu korrigieren. erst wenn du nach den 7 tagen nichts gemacht hast, musst du mit einer strafanzeige rechnen... und "nur" wegen dem zu tiefem fahrwerk können sie dir nicht direkt eine strafanzeige anhängen... da bin ich mir sicher! hat der bulle unten auf der mängelkarte die letzten drei kästchen angekreuzt? (Vorführen beim 1. tüv-prüfer, 2. polizeidienstelle, 3. fällt mir jetzt nicht ein)da musst du des dann halt vorführen und gut is
- Andy Y
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Noch mal was Interessantes:Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkung auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen(§ 19 Abs. 2, 3, 4 u. 5 StVZO; Auszug aus der Verlautbarung des BMVBW, Verkehrsblatt 1999 S. 451) Noch immer aktuell, auch wenn das von 99 ist!QUOTE 3.10 Ist die BE erloschen, darf der FzFührer nur Fahrten durchführen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlangen einer neuen BE stehen. Am Fz dürfen dabei die bisherigen Kennzeichen geführt werden.QUOTE 4.2 Werden an einem Fz Änderungen festgestellt, ohne dass – der FzFührer entsprechende Dokumente vorweisen kann, wie die Ablichtung oder den Abdruck der BE für FzTeile, der Bauartgenehmigung, der sonstigen Genehmigung, des Teilegutachtens oder des Nachweises darüber oder– die FzPapiere entsprechende Eintragungen enthalten oder– am Teil entsprechende Genehmigungszeichen angebracht sind,ist zu prüfen, ob durch derartige Änderungen die BE des Fz erloschen ist. Beispiele und Hinweise hierzu enthält Teil B.Ist die BE erloschen bzw. ist von einer derartigen Annahme auszugehen, sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Wird festgestellt, dass zwar eine Gefährdung nicht zu erwarten ist, aber eine oder mehrere Bauvorschriften nicht mehr eingehalten werden, ist der FzFührer aufzufordern, unverzüglich für eine Wiederherstellung des vorschriftsmäßigen Zustands seines Fz zu sorgen (§ 31). Die Prüfplakette wird in beiden Fällen nicht zugeteilt.
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DJ-Senser
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So, aktueller Stand:Mein Tuner bzw. dem sein Tüv-Prüfer haben den Bock geschossen, da sie statt VA295mm und HA305mm, VA320mm und HA330mm eingetragen hatten, sprich daher auch die Differenz von 20mm in der Mängelkarte.Die Eintragung wurde korrigiert, und die Mängelkarte abgestempelt (natürlich kostenlos). Karte beim Verkehrsamt abgeben hat mich nix gekostet.Die Strafanzeige bekomme ich defintiv. Ich werde dann dazu Stellung nehmen und den Fall schilden. Wenn ich dann trotzdem noch ein Bußgeld kriege, werde ich die Kosten bezahlen und mir die Kohle beim Tüv wieder holen. Wegen den Punkten werde ich zur Not meinen Anwalt einschalten.PS: Danke nochmal für die Tips!!! PS2: Danke an den Prüfer für den versauten Sonntag...
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Granni.S
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