UBB wohin mit allem?

Außen rum ums Auto ;)
Stantke
Beiträge: 444
Registriert: Mi 15. Jul 2009, 11:17

Beitrag von Stantke »

was sagt eigentlich mr. tüv dazu, hab bisher zich verschiedene sachen gehört, der eine meint absolut verboten, der andere nicht verboten nur wenn man sie als einstiegslicht schaltet, und wieder ein anderer meint man darf sie haben aber sie darf überhaupt garnicht leuchten, quasi nur als attrape oder so....was stimmt denn jetzt überhaupt?
BerlinStallion
Beiträge: 45
Registriert: Do 27. Aug 2009, 20:44

Beitrag von BerlinStallion »

ich bleibe der festen überzeugung das es verboten ist sie WÄHREND der fahrt an zu haben weil miene blauen strobos in der windschutzscheibe darf ich auch während der fahrt nicht anhaben. egal ob blau rot oder ne andere farbe. du darfst die alles anbauen was du willst aber sobald draufsteht *Im Bereich der StVO nicht zulässig* darfste es nur IM STAND und OHNE LAUFENDEN MOTOR anhaben
MannOMann
Beiträge: 551
Registriert: Fr 5. Mai 2006, 19:02

Beitrag von MannOMann »

ich meine richtig im kotflügel! und zwar war das mit den kabeln etwas knapp und ich hatte alles plug and play. da wollte ich keine kabel verlängern und habe es in den kotflügel gepackt...radlauf raus, steuermodul rein und radlauf wieder rein...und was ich weiß zum thema tüv ist: streng genommen, darfst du es nichtmal am auto haben! sobald es am auto ist erlöscht die erlaubnis des autos, wie bei allen sachen, die nicht im bereich der stvo zugelassen sind. könnte also wieder im bereich unfall und versicherung ärger gebenmanche tüver sagen das was sascha gesagt hat.das wird das gleiche wie beim eintragen sein, macnhe sagen no way und manche tragen alles ein
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