LED "Tagfahrlichter"
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ich würde da mal beim tüv nachfragen! weil an sich sind ja tagfahrlichter auch erlaubt und man kann sie an und aus machen. genauso wie nebelscheinwerfer! die sind auch tagsüber ohne nebel nicht erlaubt,aber eingetragen trotzdem, weil ja mal nebel sein kann. und wenn das mit dem gesetz durchgeht, dass immer mit licht gefahren werden muss, dann haben die ja auch nen sinn
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Schau dir mal das anhttp://de.wikipedia.org/wiki/TagfahrlichtDa steht es eigendlich ganz gut beschrieben.Die Tagfahrlichten müssen 1 eine E Prüfzeichen haben. Darüber hinaus müssen die Tagfahlicher der ECE-Regelung R87 entsprechen. Dann haben die auch die Kennzeichnung RL (Running Light) auf der Scheibe stehen.Mit dem an und abschalten ist das so.Beim anschalten der Zündung ist das so das die TFL angehen.Sobalt ich dann meine Haubtscheinwerfen anmache müssen die TFL ausgehen oder gedimmt werden. In wie weit die gedimmtwerden müsste man dann aus den Richtlinien entnehmen.Ist also eine nicht sooo einfache geschichte.So "billige" LED Streifen sind definitiv nicht als TFL zu gebrauchen.Ist wirklich nur zur Show auch wenn sehr viele damit rumfahren und auch nicht entdeckt werden.MFGRTO
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ok, das mit der dimmfunktion erklärt auch das mit den neuen Tagfahrlichtern im Scheinwerfer, welche anbleiben, wenn das Hauptlich an ist.Aber da steht auch, das es zwar automatisch angeht, aber man es trotzdem an und aus schalten kann. denke mal das entscheidene ist die dimmfunktion (und natürlich die prüfnummer etc)
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