Scheinwerfer (chrom optik) umlackieren
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..um mal wieder auf deine eigentliche frage zurückzukommen. hab meine SR ApacheAngle Eyes auf nochmal (also dann ein zweites mal) öffnen müssen da die LEDs teilweise kaputt sind. hab es aber nicht im Backofen (da ist mir mal eine Rückleuchte geschmolzen, aber von den billigen altezzas) sondern mit nem heißluftfon gemacht. ging auch recht problemlos. habe sie im Moment noch offen, kann dir gerne mal Bilder von den Einzelteilen schicken. Wenn du noch ein bischen Tesa-crepp hast kannst du dir auch einfach apaches machen.
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Denke, dass in dem DIY alles notwendige drin steht. Mehr muss man nicht wissen. Ich hatte das damals auch gemacht. Völlig unproblematisch.Beim Blinker ist bei mir nur der geriffelte Part unlackiert.Sieht man in meiner Signatur ganz gut.Mit TÜV und Co. hatte ich bisher noch keinerlei Probleme.Heisst aber nicht, dass es legal ist. Spielt auch keine Rolle. Die Prüfer vom TÜV sind genauso in zwei Lager gespalten wie Tose und ferry. Wenn die Polizei Dich zum ferry schickt, haste versch***** und wenn Du beim Tose landest, hast du fürs erste nochmal Glück gehabt
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hab mal die dekra gefragt QUOTE 08.08.2008 11:28 Welchen Themenbereich (falls bekannt) betrifft Ihre Anfrage : Fahrzeuge und MobilitätText : Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe eine Frage bezüglich eines PKW-Frontscheinwerfers, wie auf dem Photo abgebildet.Um das Photo zu sehen bitte Link anklicken---> http://img530.imageshack.us/img530/2504/coupe2yq6.jpg , wurde bei imageshack.us hochgeladen.Es geht darum die Scheinwerfer zu öffnen (werden hierfür erhitzt) und die chromfarbene Maske zu lackieren (z.b. schwarz). Die Blinkercke soll nicht lackiert werden, also nur das Chrom um das Abblendlicht/Fernlicht.Wie verhält es sich jetzt mit der Betriebserlaubnis der Scheinwerfer und somit des PKW`s nach dieser Veränderung?Ist es zulässig einen Scheinwerfer zu öffnen und diesen derartig zu verändern, oder erlöscht damit die BE ?Würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich im vorraus.Mit freundlichem Gruß,Christof XXXAnrede : HerrVorname, Name* : christof XXXTelefon * : XXXE-Mail* : XXX@hotmail.com und die schnelle und kompetente antwortQUOTE Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen: Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig. Die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers wird jeweils für das gesamte System erteilt. Nachträgliche Änderungen oder Umbauten an bauartgenehmigten Teilen sind nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme i.A. Andreas XXX------------------------------------------------------- DEKRA Automobil GmbH HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7 Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com ------------------------------------------------------- DEKRA Automobil GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender), Dipl.-Ing. (FH) Werner von Hebel, Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann