Höchststrafe für fahren "ohne" BE?
- ferry
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QUOTE (DaveX @ 4 Okt 2007, 13:17 ) Einige Modelle, wie schon erwähnt (Renault 19) haben serienmäßig schon keine. das hat aber nix zu sagen, gibt auch alte autos ohne anschnallgurt, mit denen man deswegen unangeschnallt fahren darf (bzw. logischerweise muß ), was aber nicht heißt daß ich mir in meinem coupe dann auch meine gurte abbauen darf
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QUOTE (X-3 @ 4 Okt 2007, 11:46 ) Ob die vorderen Blinker den kompletten Sichtbereich seitlich ausreichend abdecken, speziell von schräg hinten, darf man bezweifeln. Sollte ein Cop diese Ansicht teilen, kann das nach wie vor auch mit der Stilllegung des Autos enden. Wenn ein Cop stillegen will, dann tut er das. Dagagen machen kann man erstmal nix. Die Polizei darf nicht willkürlich stilllegen nur wenn eine Gefährdung vorrausgeht wie z.B. Alu Spoiler usw. wegen zwei blinkenden Birnen die fehlen und nicht wirklich "sicherheitsrelevant" sind da man ja aus bestimmten winkeln an der seite noch die Frontblinker siehst wird dir keiner ein Auto Stilllegen.
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Woher weißt Du, was ein Polizist für sicherheitsrelevant hält? Da hat jeder seine eigene Meinung. Und wenn man von der Seite nicht erkennen kann, ob und wohin jemand abbiegt, dann könnte das sehr wohl sicherheitsrelevant sein.Wo einer noch lässig die Karre durchwinkt, läßt ein anderer die Kiste stilllegen. Ich hab schon Autos gesehen, die wegen blauer Standlichtbirnen und anderer Lichtgimmicks aufgeladen wurden.Zumal auch noch wichtig ist, ob das Fahrzeug ein Betriebserlaubnis nach EG/ECE-Richtlinie hat. Dort sind nämlich seitliche Blinker zwingend vorgeschrieben (ersatzloses Entfernen nicht möglich). Bei einer Zulassung nach StVZO nicht.X-3
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Bei den Polizeibeamten gibt es relativ viele vorschriften und wenn ein polizist ein Auto stilllegt weil es keine Seitenblinker hat dann muss er alle Autos stilllegen die keine Seitenblinker haben (die ganzen alten Autos). Und standlichtbirnen usw sind wieder etwas anderes. Aber stilllegen ist soweit ich weiß nur zulässig wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt .zur Zulassung ich schreibs immer wieder gerneQUOTE Gebraucht werden Kennz. + BE+ Haftpflichtvers. + Antrag auf Zulassung;ABER wenn BE erlischt (z.B. anderes/nicht eingetragenes licht, falscher auspuff, nicht erlaubte tieferlegung, nicht eingetragene oder zugelassene beleuchtungseinrichtungen wie LED's im Kühlergrill etc) gibt es noch eine Zulassung.Die BE ist zwar nötig um das Fahrzeug zuzulassen, wenn aber bereits eine zulassung besteht und dann die BE erlischt ist das für das erlöschen der Zulassung nicht mehr relevant, da sich der § 19/I,II STVZO auf den §18 STVZO bezog.Ein Fahren ohne Zulassung gibt es in diesem Bereich deshalb nicht mehr.Verstöße nach §19/II STVZO gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist.Du brauchst die BE nur zum anmelden !!! Wenn sie erloschen ist kann das halt dann bis zu 50 € und 3 Punkte geben je nach vergehen und welche Tatbestandsnummer angeben wird.
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STOPBitte unterscheidet hier drastisch zw. "Zustand der Auslieferung ab Werk" und nachträglicher Veränderung.Bsp.:Alte Autos ohne Kopfstützen dürfen so bewegt werden. - Wer eine Aufsteck/Sattel-Kopfstütze hat und sich Gedanken über Verletzungsrisiken macht, nutzt die für gewöhnlich trotzdem.Kfz. die bei Werksauslieferung über Bohrungen in den Sitzen verfügen müssen zwingend mit Kopfstützen gefahren werden. Auffahrunfall-Schleudertraumata von "ohne Kopfstütze obwohl vorgesehen" werden von gegnerischer Versicherung nicht beglichen.Egal, ob es vorher Bauartgleiche Fahrzeuge gab, die gar keine hatten (vergl. ewige Bauzeit VW Käfer 1200).Konsequenz:Der argumentative Vergleich mit einem älteren Kfz ist nicht statthaft, hinkt.So weit ich das in letzter zeit erlebt und verfolgt habe, muss jede Veränderung des Auslieferungszustandes, die sich auf Sicherheitsrelevante Aspekte udn bauteiel bezieht, eingetragen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob AN oder AB gebaut wurde.Vergl.:Irgendwo war auch schon mal die beliebte Diskussion zum Thema Positionsleuchten und dauerleuchtende gelbe Blinker. Damals wurde auf die aktuelle Praxis beim BMW 5er hingewiesen.Das was beim 5er gemacht wiurd, ist Bauart bedungt, hat BMW eine Menge Geld gekostet und taugt nicht die Bohne als argumentative Vorlage für eigene Umrüstungen.Ich wäre mit dem Wegbau der Seitenblinker ganz vorsichtig. Und wenn mir das ein TÜVer durchgehen lässt, dann lasse ich den das auch gleich eintragen.Nächster Prüfer, 2 Jahre später, kann Stress bedeuten. Selber Prüfer, 2 Jahre später, kann auch Stress ebdeuten, wenn er sich an Nichts mehr erinnert.Schlimmer noch: Find mal den Prüfer, der Dir das heute durchgehen lässt, wenn Du ihn brauchst, nachdem es gescheppert hat und er gegen die Versicherung aussagen soll. Risiken: Entweder der Mensch ist dann schon gar nicht mehr da. Oder er klappt ein. Es gilt auch hier:"Wer schreibt, der bleibt."GrüsslingsBusgeld-Katalog?
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