Lackprobleme

Außen rum ums Auto ;)
apfelschorle
Beiträge: 1241
Registriert: Mo 26. Dez 2005, 03:02

Beitrag von apfelschorle »

Hab vor 2 Jahren bei einem Hyundaihändler einige 4-5 Jahre alte Hyundais dunkler Farbe gesehen. Katastrophe und ein reiner Witz, wie wie auf Dach und Haube ausgebleicht waren. Hoffe, über die Jahre ist die LAckqualität besser geworden. Oder man kauft nur Silbermetallic, da sieht mans nicht
maxi122
Beiträge: 856
Registriert: Mi 1. Jun 2005, 22:17

Beitrag von maxi122 »

also mein rot wurde damals vom Gutachter mit Lackzustand gut betittelt. und das bei einem 8 Jahre alten auto. im endefekt ist es nunmal am schlechtesten bei dunklen lacken
apfelschorle
Beiträge: 1241
Registriert: Mo 26. Dez 2005, 03:02

Beitrag von apfelschorle »

seit einigen Jahren sind die Autolacke ja auf Wasserbasis, mit weniger Lösungsmitteln. Ich hab gehört, daß die Lacke dadurch anfälliger, d.h. weicher sein sollen.
Raveno1
Beiträge: 336
Registriert: Fr 27. Jan 2006, 16:25

Beitrag von Raveno1 »

denkt dran du hast ein rücktrittsrecht vom vertrag(nur als letzte lösung)hast ma wegne wertminderung/arglistig verschwiegene mängel oder so nachgefragt???
MrBrown
Beiträge: 875
Registriert: Mi 28. Dez 2005, 20:20

Beitrag von MrBrown »

WAS? so sieht der nach zwei monaten aus??? IST DAS ECHT WAHR? also sorry, dem händler hätte ich nach dem nichteinsehen von meinem anwalt hören lassen... das ist ja definitiv NICHT richtig... und du bist nicht mit ner drahtbürster drum rum gelaufen?
kane22
Beiträge: 1654
Registriert: So 12. Mär 2006, 15:24

Beitrag von kane22 »

Hallo Haco es ist völlig egal ob es beim Kauf die Kratzer zu sehen warn oder nicht innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach BGB§476 liegt während der ersten 6 Monate die Beweispflicht beim Verkäufer also er muss die nachweisen das der Fehler nicht beim Kauf schon im Lack verborgen war, da dies unmöglich ist würde ich auf eine Nacherfüllung laut BGB§437-441 verlangen (dies kann lackieren sein oder polieren) tritt der Mangel dann wieder auf muss er es nochmal machen (2 mal ist pflicht nach BGB)tritt dann wieder der Mangel auf kanns du nach Deutschen recht vom Vertrag zurücktreten ohne irgend eine Wertminderung sprich voller kaufpreis zurück oder ersatz das heißt neues coupe. Oder Preisminderung man muss sich nur auskennen wenn du mal einen etwas schärferen ton anbringst und mal aufs bgb hinweist wird der bestimmt ins schwitzen kommen.Achtung nie verwechseln Gewährleistung heißt der Käufer verpflichtet sich die Ware fehlerfrei zu übergeben.Garantie heißt der Verkäufer bezahlt die Beseitigung von Mängeln die nach übergabe auftreten keine Beweispflicht.
Dirk
Beiträge: 117
Registriert: Sa 26. Feb 2005, 16:36

Beitrag von Dirk »

Sorry wenn ich jetzt hier meine ehrliche Meinung schreibe. Da ich sehr viel mit lackieren und polieren zu tun habe, kann ich es einfach nicht glauben was Du so geschrieben hast. Ich vermute mal das hier mit einem Schwingschleifer mit Polierscheibe diese Schäden entstanden sind. Es spricht einiges dafür. Der Scheibenwischer wurde mit der Polierscheibe berührt als die Kante der Motorhaube poliert wurde. Und das mit sehr hohen Umdrehungen. Ebenso das Plastedreieck an der Tür. Diese halbrunden Spuren auf dem Lack sprechen für eine falsche Anwendung der Politur. Hier fehlte ganz einfach Politur auf der Scheibe und sie lief "trocken" bzw. Wasser als Gleitmittel. Und nach zwei Monaten erkennt man nicht erst diese Lackfehler.
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