Wie sage ich es dem TüV´ler?
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QUOTE (bora v6 @ 13 Apr 2006, 01:19 )...also mein prüfer in der tüv-hauptstelle hat auf eine tabelle an der wand geschaut wo alle reifengrößen mit dem entsprechenden abrollumfang draufstanden. haben nicht alle prüfer solche unterlagen? was darf man denn abweichung haben ? 10% waren das glaub ich?!?Hat er denn nichts gesagt, ob das zulässig wäre?
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Also 10% sind definitiv zu viel Abweichung.Ich hab Letzten Sommer meine Felgen eintragen lassen.Alt (Serie): 205/50 R15 Abrollumfang: ~184mmNeu: 205/40 R17 Abrollumfang: ~187mmMach jedenfalls eine Vergrüserung des Abrollumfangs von 1,67%Zulässig waren laut Prüfer aber nur 1,5% Abweichung nach oben hin.Daher blieb mir nur die Tachoüberprüfung übrig. Die war aber bei einer so geringen Abweichung noch Problemlos bzw. wurde bei mir der Tacho dadurch eher etwas genauer.Nach unten sind glaube ich 2% Abweichung zulässig.mfg.Battle