Wie sage ich es dem TüV´ler?

Räder, Bremsen, Dämpfer, Federn...
TimoHH
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Registriert: Di 18. Nov 2003, 22:52

Beitrag von TimoHH »

QUOTE (reinhard @ 7 Apr 2006, 22:22 ) ... und wollte nur auf 235/85 R16 umrüsten... Das muss ja geil aussehen Timo
reinhard
Beiträge: 9
Registriert: Fr 7. Apr 2006, 21:09

Beitrag von reinhard »

Timo,235/85 R16 sind nicht geil, sehen nur etwas erwachsener aus. Die 9.00 R16 (255/100 R16, Durchmesser ca. 92cm), die sahen geil aus - war aber alles an einem Toyota und nicht am Hyundai und ne TÜV-Eintragung hab ich dafür nicht bekommen, die sind da ein wenig kleinlich...... Reinhard
Paserati
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Registriert: Mi 23. Mär 2005, 20:32

Beitrag von Paserati »

...also mein prüfer in der tüv-hauptstelle hat auf eine tabelle an der wand geschaut wo alle reifengrößen mit dem entsprechenden abrollumfang draufstanden. haben nicht alle prüfer solche unterlagen? was darf man denn abweichung haben ? 10% waren das glaub ich?!?
Hafra
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Registriert: Mi 22. Feb 2006, 21:36

Beitrag von Hafra »

QUOTE (bora v6 @ 13 Apr 2006, 01:19 )...also mein prüfer in der tüv-hauptstelle hat auf eine tabelle an der wand geschaut wo alle reifengrößen mit dem entsprechenden abrollumfang draufstanden. haben nicht alle prüfer solche unterlagen? was darf man denn abweichung haben ? 10% waren das glaub ich?!?Hat er denn nichts gesagt, ob das zulässig wäre?
Battlemaster
Beiträge: 178
Registriert: Do 7. Apr 2005, 08:45

Beitrag von Battlemaster »

Also 10% sind definitiv zu viel Abweichung.Ich hab Letzten Sommer meine Felgen eintragen lassen.Alt (Serie): 205/50 R15 Abrollumfang: ~184mmNeu: 205/40 R17 Abrollumfang: ~187mmMach jedenfalls eine Vergrüserung des Abrollumfangs von 1,67%Zulässig waren laut Prüfer aber nur 1,5% Abweichung nach oben hin.Daher blieb mir nur die Tachoüberprüfung übrig. Die war aber bei einer so geringen Abweichung noch Problemlos bzw. wurde bei mir der Tacho dadurch eher etwas genauer.Nach unten sind glaube ich 2% Abweichung zulässig.mfg.Battle
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