Smoked Rückleuchtencover für das J2 Coupe
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Das mit den Rückleuchten hat sich wohl erledigt siehe folgende Antwort auf eine Anfrage bei der Dekra.... : vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen: Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäss §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig. Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgenden Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden. Unter Umständen sind separate Rückstrahler erforderlich, wenn diese nicht in der Schlussleuchte enthalten sind. Im anderen Fall könnte es Probleme geben, da hier eine Beurteilung der bauartgenehmigten Leuchten erforderlich wäre und dann wäre eine verhältnismäßig aufwendige und teure Prüfung durch ein Lichttechnisches Institut notwendig. Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, je Seite, lohen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben oder wenn man sich diese z.B. als "Internetforum" teilen kann. Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de bzw. http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ecb.pdfFür Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne zur Verfügung.