Auto durch Wasserwaage beschädigt

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mutzmutz
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Registriert: Di 23. Mär 2004, 09:33

Beitrag von mutzmutz »

Hallo,gestern hat die Schwester meines Freundes versucht ihr Fahrrad aus der Garage zu holen, indem auch mein Accent stand. Leider hat sie 2 Wasserwaagen (beide 2,40 m und 2,60m lang) übersehen, die ans Fahrrad angelehnt waren. Nun sind diese WW auf meinen Accent geknallt und haben ihn verletzt Ist das eine Sache für die private Haftpflicht der Schwester?Die Kante zum Dach am rechten Hinterfenster wurde durch den Aufprall beschädigt (2 ziemliche Macken/Dellen drin) dann scheinen die WW am Auto Richtung Heck abgerutscht zu sein.... Kratzer.... dabei ist er erst vor knapp 2 Jahren komplett neu lackiert worden...Werde morgen mal Bilder einstellen, damit mir jemand evt. sagen kann, was das kosten wird, diesen Schaden zu beheben.
gMan
Beiträge: 882
Registriert: Mo 20. Jan 2003, 22:27

Beitrag von gMan »

Müßte normalerweise ein Fall für die private Haftpflicht sein.Hoffentlich hat sie auch eine
mutzmutz
Beiträge: 85
Registriert: Di 23. Mär 2004, 09:33

Beitrag von mutzmutz »

die Schwester hat ne Haftpflicht und wird morgen die Versicherung anrufen.Soll ich einen Gutachter von dieser Versicherung nehmen oder mir einen unabhängigen Gutachter besorgen??
gMan
Beiträge: 882
Registriert: Mo 20. Jan 2003, 22:27

Beitrag von gMan »

Also meiner Erfahrung nach solltest du dir selbst einen Gutachter besorgen.Die versicherung haben so ihre eigene Gutachter die sie immer anrufen. Ich will ja jetzt nix unterstellen aber diese Gutachter berechen den schaden ev. günstiger für die Versicherung.Und lass dir nich erzähln du müßtest diesen gestellten gutachter nehmen, das stimmt nich du hast dir freie Auswahl.
Pitt
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Registriert: So 27. Feb 2005, 14:49

Beitrag von Pitt »

QUOTE (gwmen @ 23 Mär 2005, 22:07 ) Also meiner Erfahrung nach solltest du dir selbst einen Gutachter besorgen.Die versicherung haben so ihre eigene Gutachter die sie immer anrufen. Ich will ja jetzt nix unterstellen aber diese Gutachter berechen den schaden ev. günstiger für die Versicherung.Und lass dir nich erzähln du müßtest diesen gestellten gutachter nehmen, das stimmt nich du hast dir freie Auswahl. Korrekt das ist auch meine Meinung
Zmerg
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Registriert: Di 6. Apr 2004, 21:00

Beitrag von Zmerg »

Hi, die arbeit kannst du dir schenken.verischerungen zahlen innerhalb der familie keine haftpflichtschäden.also lass es mit dem gutachter!gruß
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ferry
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Registriert: Mi 19. Jan 2005, 14:59

Beitrag von ferry »

es ist ja die schwester seines freundes!!!
HarryEiche
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Beitrag von HarryEiche »

QUOTE (ferry @ 24 Mär 2005, 14:24 ) es ist ja die schwester seines freundes!!! Bevor es der Versicherung gemeldet wird,sollte man sich bei einem anderen Experten erkundigen.Ein falsches Wort und die "Verbrecher"zahlen nicht mehr.Die größten Verbrecher in Deutschland: Versicherungen und BankenFrohe Ostern
Bloodynight131
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Registriert: Mi 24. Nov 2004, 19:42

Beitrag von Bloodynight131 »

dito
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