Unklarheiten nach Unfall

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
Don Flocke
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Registriert: Di 18. Mai 2004, 21:06

Beitrag von Don Flocke »

Hi Friends!Kurze Vorgeschichte - Ich hatte mit meinem X3 am 1.3. 'nen unverschuldeten Unfall, hab das Ganze gemeldet, begutachten lassen und die Versicherung des Unfallverursachers zahlt auch brav.Aber nicht alles!!Das Gutachten besagt, dass mir eine Reparaturkostensumme von 1494,38€ (ohne MwSt.) zusteht. Die Versicherung (LVM) schickte mir daraufhin einen Scheck in Höhe von 1000€ und meinten, wenn die Kosten höher werden ausfallen würden, soll ich denen ne Rechnung schicken und sie würden mir den Rest überweisen.Damit war ich natürlich nicht zufrieden, also hab ich bei der LVM angerufen und nach gut 30 Sekunden hieß es, sie schicken mir die restlichen 494,38€ in einem zweiten Scheck zu.Als ich den Scheck bekommen hab dacht ich, ich spinne:256,83€ stand drauf, es fehlen also gut 240€.Begründen tun sie das Ganze durch eine korrigierte Kalkulation des Gutachterwerts!QUOTE Die korrigierte Kalkulation erfolgte auf Grundlager der aktuellen regionalen durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze für: Mechanikarbeiten=65,00€; Karosseriearbeiten: Lohn 2=75,40€; Lohn Lack=111,85€ (inkl.Lackmaterial).Es wurde gemäß Herstellervorgaben eine Aufteilung der Arbeitswerte in Mechanik- und Karosseriearbeiten vorgenommen und die Lohnkosten entsprechend korrigiert....Ich hab dann vorhin da angerufen und denen gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin, zumal die Arbeitskosten in Bayern deutlich über den Durchschnittswerten in Deutschland liegen.Dann hat der LVM-Typ ein wenig rumgelabert, dass das alles schon seine Richtigkeit hat und man da nichts machen könne. Ich hab dann nur noch gemeint, dass ich meinen Anwalt zu Rate ziehen werde und der sich um die Sache kümmern würde, woraufhin der LVM-Mensch meinte, dass ich ihnen ein wenig Zeit geben solle, sie würden das Ganze noch einmal prüfen und noch einmal bescheid sagen.Meine Frage: Darf die Versicherung das? Kann ich die Restsumme zur Not einklagen? (Mama hat Rechtsschutz )Gruß, Flocki
Handballgott
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Registriert: Fr 7. Jan 2005, 23:38

Beitrag von Handballgott »

jaja da muß die Mama wieder herhalten *gg*
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ferry
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Registriert: Mi 19. Jan 2005, 14:59

Beitrag von ferry »

ich glaube nicht daß die versicherung die kalkulation des gutachters korrigieren darf, sonst bräuchte man ja keinen gutachter sondern die versicherungen könnten die kalkulationen von vornherein selber machen.greetz
Getzke
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Beitrag von Getzke »

QUOTE soll ich denen ne Rechnung schicken und sie würden mir den Rest überweisenLasse reparieren fur 3000,- euro und schicke die rechnung ein ! Ist halt was teurer geworden ! machen die ja andersrum auchFerry hat schun recht wofur ist ein gutachter daPeter
seho
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Registriert: So 11. Apr 2004, 00:53

Beitrag von seho »

willst du ihn überhaupt reparieren oder das geld behalten ? wenn nicht dann überleg gut, ob die 240€ den stress wert sind.
HarryEiche
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Beitrag von HarryEiche »

QUOTE (seho @ 22 Mär 2005, 16:12 ) willst du ihn überhaupt reparieren oder das geld behalten ? wenn nicht dann überleg gut, ob die 240€ den stress wert sind. Wenn nicht repariert wird,halten sie die MWST ein.Das dürfen Sie!!!!!Soweit ich weiß!!!!!
Dirk
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Registriert: Sa 26. Feb 2005, 16:36

Beitrag von Dirk »

Hallo,die rechtsschutz deiner mama wird dir nicht weiter helfen. außer es besteht die klausel das du mit versichert bist und zwar im verkehrsrecht. da dir ja der unfall passiert ist und nicht deiner mama. solltest du mitglied beim adac oder anderem automobilclub sein, müßtest du eigentlich im verkehrsrecht versichert sein.
DJ-Senser
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Beitrag von DJ-Senser »

Wenn der Wagen auf die Mutter läuft geht das und auch wenn die Mutter nen Familienrechtsschutz hat...
3x6-Zylinder
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Registriert: Sa 12. Mär 2005, 14:04

Beitrag von 3x6-Zylinder »

Warum hast du nicht bei der Werkstatt eine Schadensabtrittserklärung abgegeben.So mach ich das immer (mir ist nämlich in den letzten 3 Monaten 2 mal unverschuldet was am Fahrzeug passiert).Dann regelt die Werkstatt das mit der Versicherung und du hast nix mehr damit am HutBezahlen müssen die auf jeden Fall die entstandenen Kosten.
seho
Beiträge: 1590
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:53

Beitrag von seho »

wenn die versicherung doch nicht zahlt dann schickt die werkstatt ihm ne mahnung, damit er mit der mahnung zur versicherung geht und denen druck macht, das machen versicherungen gerne, nicht zahlen bis sich jemand meldet.
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