Scheiben Tönen
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So werd mich auch nochmal zu Wort melden... das Thema gabs ja nun schon öfters...Es ist schlichtweg verboten die vorderen Seiten und die Windschutzscheibe mit Folie zu tönen.Alle bisher ausgestellten Gutachten wurden durch die DEKRA zurückgezogen!!!Also bist du auch dran wenn du die im Fahzeugschein eingetragen hast.Ich hatte jetzt schon mehrere Fahrzeuge mit geflouteten Scheiben, aber noch keins bei dem es erlaubt war... die Halter erzählten alle etwas von irgend so ner dubiosen Firma (www.keinefolie.de)Page mittlerweile abgemeldet) die Ihnen ein TÜV - Gutachten nachreichen wollten. Natürlich gibt es kein solches Gutachten...Und mehrere Rücksprachen mit der DEKRA ergaben auch das die da nicht mit sich reden lassen, sowas wird nicht abgenommen!Also lasst lieber die Finger von solchen Sachen es bringt nur Ärger!!!Grüße Gulle der Bulle...
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Na wenn Gulle wirklich Bulle ist wird es es wohl besser wissen als wir..Obwohl mich das mit dem Fluten doch etwas stutzig macht, es gab vor 2-3 Jahren einen Artikel in einer Tuningzeitschrift, da habe die das Fluten vorgstellt, ich glaube an einem blauen Corrado. Dort stand geschrieben das man die gefluteten Scheiben per Abnhame eingetragen bekommt, aber es ist wie gesagt schon ca. 3 Jahre her, vielleicht hat sich da auch wiedermal was geändert.
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QUOTE (LoveAccent @ 6 Mär 2005, 18:40 ) Upsi, ist ja grad bei mir um die Ecke! *froi* Dito! Immer wenn ich zu meiner Mama fahre, seh ich irgendein geiles Auto an irgendeiner Ampel.. und immer hocken gutaussehende Amis drin Ich fahr als schon absichtlich durch die Ami-Meile. Gibt viel zu sehen da. Typen und Autos!Bringt Dir aber tüvmäßig leider trotzdem nix.