Impotiern nach GER
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STRZ
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Hi,leider ist das nicht ganz einfach:Logistik:zunächst musst Du das Teil nach Deutschland bekommen. Hier solltest Du Dich unbedingt beim zuständigen Zollamt nach evtl. anfallenden Mehrkosten erkundigen:Mehrwertsteuer, Einfuhrsteuer, Bearbeitungsgebühren. "Shipping costs" sind i.d.R. ncihts anderes als "Porto und Verpackung" und bedeutet daher nicht das der Preis auf der Webseite alles ist, was Du hinlegen musst.TÜV und Co:Die meisten importierten bzw. selbst-importierten Teile entpsrechen weder einer ABE noch einem Teilegutachten nach deutschem Standard. Da die Verwendung solcher Teile streng genommen die Betriebserlaubnis deines PKW ausser Kraft setzt, dieser ist durch die Ausstattung mit solchen Teilen nicht mehr "verkehrssicher", erlischt auch Dein kompletter Versicherungsschutz. AUTSCH. Klingt ziemlich mies, ist es auch.Einzig legaler Ausweg: sprich mit Deinem TÜV.Dieser wird Dir vermutlich, wie mir seinerzeit, erzählen das von jedem Teil ein u.a. ein Festigkeitsgutachten erstellt werden muss, um sicherzustellen das die in Deinen Teilen verwendeten Materialen keine Bedrohung für irgendjemanden darstellen, weder im Normalfall noch in einem Unfall. Das bedeutet: Du kaufst von jedem Teil zunächst eines und stellst es dem TÜV zu diesen Testzwecken zur Verfügung. Nachdem das Teil dann geschrottet wurde bekommst Du ein entsprechendes Gutachten (oder auch nicht). läuft alles rund, kannst Du jetzt ein neues Teil bestellen, an Dein Auto bauen und abnehmen lassen. Hier sei noch bemerkt das ein positives Teilegutachten nicht zwangsläufig mit einer Genehmigung dieses Teiles an Deinem PKW einhergeht. Qualität:Zu guter Letzt solltest Du vor Kauf eines Teils aus PnomPeng-City (oder sonstwoher) möglichst viel über dessen Qualität in Erfahrung bringen. Große Spaltmaße, Passungenauigkeiten, Steinschlagempfindlichkeit usw. sind mindestens genauso ärgerlich wie Felgen deren Material nur auf die amerikanischen 70mph ausgerichtet sind. FAZIT:Import auf eigene Kappe aknn schnell sehr teuer werden.Ich habe ebenfalls mit dem Gedanken gespielt- und selbigen ganz schnell verworfen.
- Andy Y
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trajet-hippie
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Andyyyyyyyy! Woher hast das denn wieder *klugscheissmodus an*Spoiler: Zu tarifieren als Teil oder Zubehör für Kfz, Tarif Nr.: 8708 2990 90 0Zollsatz 4,5% + 16% EUSt.Bedeutet bei angenommenen 100€: 100 + 4,5% =104,50 + 16%= 121,22, also Abgaben 21,22 Frachtkosten werden bei entsprechend ausgewiesener Rechnung bei Privatpersonen NICHT mehr in den Zollwert eingerechnet Noch Fragen???*klugscheißmodus aus*
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flow
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QUOTE TÜV und Co:Die meisten importierten bzw. selbst-importierten Teile entpsrechen weder einer ABE noch einem Teilegutachten nach deutschem Standard. Da die Verwendung solcher Teile streng genommen die Betriebserlaubnis deines PKW ausser Kraft setzt, dieser ist durch die Ausstattung mit solchen Teilen nicht mehr "verkehrssicher", erlischt auch Dein kompletter Versicherungsschutz. AUTSCH. Klingt ziemlich mies, ist es auch.Einzig legaler Ausweg: sprich mit Deinem TÜV.Dieser wird Dir vermutlich, wie mir seinerzeit, erzählen das von jedem Teil ein u.a. ein Festigkeitsgutachten erstellt werden muss, um sicherzustellen das die in Deinen Teilen verwendeten Materialen keine Bedrohung für irgendjemanden darstellen, weder im Normalfall noch in einem Unfall. Das bedeutet: Du kaufst von jedem Teil zunächst eines und stellst es dem TÜV zu diesen Testzwecken zur Verfügung. Nachdem das Teil dann geschrottet wurde bekommst Du ein entsprechendes Gutachten (oder auch nicht). läuft alles rund, kannst Du jetzt ein neues Teil bestellen, an Dein Auto bauen und abnehmen lassen. Hier sei noch bemerkt das ein positives Teilegutachten nicht zwangsläufig mit einer Genehmigung dieses Teiles an Deinem PKW einhergeht. ich weiß nicht woher solche märchen kommen,aber wer sich etwas damit beschäftigt und mal mit dem richtigen tüv gesprochen hat, dass stellt das ganze kein großes problem dar.wenn du tüv oder sachen zu importieren brauchst, dann meld dich beim andy oder elitefighter. einfacher gehts nicht.
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STRZ
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QUOTE (flow @ 9 Mär 2006, 09:31 )ich weiß nicht woher solche märchen kommen,aber wer sich etwas damit beschäftigt und mal mit dem richtigen tüv gesprochen hat, dass stellt das ganze kein großes problem dar.Lieber Flow,interessante Aussage. Was sagst Du dann zu nachfolgender Kommunikation?? ..freundliche und gespannte GrüßeSehr geehrter Herr Strzeletz,zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit:1.Rad/Reifen-UmrüstungWenn ein Radgutachten (über die Betriebsfestigkeit bei einer konkreten Radlast) einer dafür akzeptierten Institution beigebracht werden kann, beschränkt sich der erforderliche Prüfaufwand auf den Anbau (z.B. Freigängigkeit, Radabdeckung, Abrollumfang im Hinblick auf das Abgasverhalten und die Tachometeranzeige etc.). Diesen Umfang können wir für Sie durchführen.Liegt kein Radgutachten (oder ggf. eine Original-Bestätigung des Radherstellers) vor, so ist der Prüfaufwand einschließlich der zur Verfügung zu stellenden Prüfräder (die Räder sind anschließend nicht mehr verwendungsfähig!)im Einzelfall als unwirtschaftlich anzusehen.2.SpoilerWenn eine ABE gemäß § 22 StVZO vorliegt, ist die Sache völlig unproblematisch bzw. es entsteht im Regelfall kein Abnahmeaufwand.Wenn ein Teilegutachten gemäß § 19 (3) StVZO vorliegt, ist der Aufwand im Regelfall sehr gering.Wenn nicht, müssten die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt werden, wobei die anfallenden Kosten abhängig sind von der Spoileranordnung und -anzahl (vorn oder hinten oder vorn und hinten) und der Spoilerart (Ausführung im Sinne des VdTÜV-Merkblatts als Luftleiteinrichtung mit Auswirkung auf das Auf- und Abtriebsverhalten, Vmax etc. oder Ausführung als wirkungssarmes oder -loses Anbauteil).Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen geholfen zu haben.Mit freundlichen GrüßenDieter Welsch-----Ursprüngliche Nachricht-----Von: Lars StrzeletzGesendet: Dienstag, 23. Juli 2002 13:58An: Dittmar, KlausBetreff: Teilegutachten / BauartgenehmigungSehr geehrter Herr Dittmar,leider konnte ihre Website meine Frage nicht komplett beantworten: ich plane an meinem 2002er Hyundai Coupe 2.0 einige Veränderungen vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine Rad/Reifen-Kombination aus den USA und ein Spoilerkit aus Asien. Ist abzusehen ob ein ordnungsgemäßer Betrieb dieser Teile in Deutschland zulässig ist (für die Teile liegt keine in Deutschland gültige ABE vor)? Worauf ist ggf. beim Kauf dieser Teile und bei den Formalitäten zu achten? MfG,Lars Strzeletz
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STRZ
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Vitamin B ist bei Sachen ohne Gutachten immer von Vorteil.Mein offzieller Tüv Rheinland - Kollege vom Tüv Nord - hat mir Sitze, Gurte und Konsolen OHNE direktes Gutachten fürs Coupe eingetragen.Ich hatte Materialnachweise und alles sauber verbaut. Wurde in einer Probefahrt getestet und für ok empfunden - aber mit Vitamin B ist es besser für die Nerven
