ich weis zwar jetzt nit obs hier erwünscht ist aber das gutachten kann man sich als pdf von dem hersteller runterladen (green) und ein wenig zu seinem gunsten bearbeiten somit kann man in die fahrzeugliste z.B. das scoupe gt rein machen und man muß dann nicht die abnahme nach §21 machen was ja wohl glaub ich ne ecke mehr kostet als §19.xich hoffe jetzt mal ich bekomm hier net den arsch voll
QUOTE (DJ-Senser @ 4 Sep 2004, 18:05 ) Höchstens vom Andy... hrhrQUOTE (DJ-Senser @ 4 Sep 2004, 18:05 ) Aber das Gutachten ist schon das neue... dry.gif wink.gif wie soll ich das jetzt verstehen?bei dem aktuellen gutachten ist nur nen accent drin soweit ich und das hatte ich als vorlage und der zweite schriebs den die da haben ist doch nur sowas wo die bestätigen das die glaub bei anderen autos passiert da nicht allzuviel aber das ist ja nach §21
Versteh nicht wo denn das Problem ist. Aus dem 2ten schreiben ergeht doch, dass es auch in anderen Autos verbaut werden darf, wenn ich das richtig verstanden habe Und notfalls trägste halt dein Auto ein -gg-Und meinste ehrlich, das merkt einer?
es kann abgenommen werden ABER das wird nach §21 gemacht und das ist nunmal teurer als §19.x und soviel geld haben wir doch alle nicht oder? also man muß sparen wo man kann *fg*