Neues Auto und schon kaputt!
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Eine HWS- Distorsion hat mir auch mal knapp 2000,- Mark eingebracht. Laß Dich krankschreiben, solang wie möglich, und sag immer, wenn Du zum Arzt gehst, es tut immer noch weh!Anwalt ist von Vorteil, wenn Du soviel wie möglich an Kohle rausholen willst. Selbiges gilt für einen Gutachter für Deinen Kleinen!
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Schaden kriegst du bezahlt - logisch. Kannst ein Gutachten erstellen lassen und den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen (abzügl. Steuer und SB!).Bezüglich HWS Distorsion: geh zum Unfallchirurgen, der ist der einzige, der dich diesbezüglich "verarzten" kann.Explizietere Tipps sind Anstiftung zur Straftat, also achtet darauf, was ihr hier öffentlich schreibt!
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so also war heut morgen zum arzt. der hat mich erstmal gleich zum röntgen geschickt. ergebnis ist eine streckung der HWS (halswirbelsäule). normalerweise ist die HWS oben gebogen aber meine ist ganz getreckt. bin erstmal bis freitag krank geschrieben. dann hab ich mich bei der versicherung gemeldet. die stellen mir ein gutachter der den schaden begutachtet. bekomm ja dann das geld anhand des gutachten oder? kann ich denn mit dem geld machen was ich will oder muß ich der versicherung ne rechnung auf den tisch packen? wir suchen ja eine umbaustoßstange können aber leider keine finden.mfg
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Kannst du machen, wie du willst. Die Versicherung zahlt ohne weiteres bis 1000 EUR, darüber hinaus schicken sie idR nen eigenen Gutachter. Du bekommst die im Gutachten anvisierte Summe, aber OHNE Steuer und abzüglich der SB. Also was 1000 EUR im Gutachten sind, sind 160 EUR weniger Steuer und nochmal 150 für die SB, da sinds also dann nur noch 690 EUR (Beispiel).Lässt dus über die Versicherung laufen, also mit Rechnung, wird der von der Werkstatt veranschlagte Preis gezahlt (abzüglich SB).
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- 1220 Moppi
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@ MaverickSie ist Geschädigte, damit gibts keinen SB-Abzug. SB gibt es nur im Bereich Teil- und Vollkasko.@ SuperhankiDu kannst nach Gutachten abrechnen lassen. Das heißt, Du bekommst, wie Maverick bereits sagte, den dort ausgewiesenen Betrag abzgl. MwSt. Willst Du die MwSt. haben, mußt Du dem Versicherer eine Rechnung über diesen Betrag präsentieren plus dem Nachweis, wie lange das Fahrzeug in der Werkstatt war, damit Du dann noch den Nutzungsausfall geltend machen kannst. Oder Du läßt es halt direkt über die Werkstatt machen, kriegst dann aber nur den Nutzungsausfall. Zu der HWS-Geschichte gibt es ein dickes Buch. Dieses regelt die Entschädigung bei Personenschäden. Danach richten sich die Versicherer im Allgemeinen. Den Namen hab ich da jetzt leider vergessen. Ist schon ne Weile her.Gruß Róman
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QUOTE (björn @ 29 Aug 2004, 20:52 ) oh nein zahlen müßen beide SICHERHEITSABSTAND Beim "Schlangestehen" vor einer Ampel/Zebrastreifen etc. gibts keinen Sicherheitsabstand.Wenn du z.B. 2. an der Ampel bist, und dich schiebt jemand von hinten zusammen und auf den Vordermann, hast du keine Schuld. Kannst ja schlecht 20m Platz lassen an der Kreuzung ...
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So der Gutachter war heut da,sieht nich besonders rosig aus.Heckstoßstange is hin,Kofferraumklappe muß auch neu und das Heckblech oder wie das heißt is auch verbogen.Wenns ganz dumm läuft könnte das ein wirtschaftl. Totalschaden werden,Shit Hab jetzt noch ne Frage an die Experten.Der Gutachter wurde von der gegnerischen Versicherung gestellt.So,jetzt kann es ja sein (ich will niemanden was unterstellen) das der das ein bischen schön rechnet damit die Versicherung günstig wegkommt.Kann ich jetzt von einem zweiten unabhängigen Gutachter ein neues Gutachten holen oder erkent das die Versicherung nich an?Wer bezahlt das zweite Gutachten?
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Ich hätte euch gleich geraten zum eigenen Gutachter zu gehen. NIEMALS den Gutachter von der Versicherung in anspruch nehmen. Dazu eine kurze Geschicht.Ich hatte unfall mit nem Fahrradfahrer. Ich Allianz PKW Haftpflicht, er Allianz Haftpflicht. Ich bin zu denen zum Gutachter hier in Berlin gefahren(Treptowers für Ortskundige). Ich hab gesagt ich würde das Geld nehmen, da ich noch nicht weiß was ich mache. Das war noch zu DM Zeiten. Er errechnete mir einen Schaden von 3600DM. Damit ab zum Lackierer und wollte reparieren lassen, hat mich der Lackierer-Meister erstmal ausgelacht. Er hat nen neues Gutachten erstellen lassen und raus kam: 4500DM Schaden + 1000DM Leiwagen. Tja ist noch was für mich abgefallen...GEHE NIE ZUM GUTACHTER DER VERSICHERUNG!Du hast das Recht einen eigenen Gutachter in Anspruch zu nehmen. Diesen muß die Gegnerische Versicherung bezahlen. Aber ob Du das jetzt noch machen kannst weiß ich nicht.Bei Wirtschaftlichen Totalschaden müßt Ihr aufpassen! Wenn das eintritt und der Restwert vor dem Unfall auf sagen wir mal 8000Euro beziffert wird dann kriegt Ihr das Geld abzüglich des Restwertes des Autowracks wenn Ihr das Autowrack behaltet, oder Ihr nehmt das ganze Geld, aber dann stellt die Versicherung das Auto sicher und nix is mit Sachen vom alten Auto abbauen. Rechnung: 8000Wert - z.B. 2300€Schrottwert = 5800€ Da geht aber noch was ab. weiß ich jetzt nicht mehr. Versucht knapp unter W.Totalschaden zu kommen.