NSW eintragen lassen?

Außen rum ums Auto ;)
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ThirdWatch
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Registriert: Mi 2. Jul 2003, 16:49

Beitrag von ThirdWatch »

habe nun seit einem guten halben jahr an meinem Pony NSW selbst angebaut.Doch jetzt hab ich schon von 2 offiziellen Seiten gehört die Dinger müssen vom TÜV abgenommen werden und eingetragen??? Da ich das Auto verkaufen/ In Zahlung geben wollte, hat der Händler das schonmal gleich bemängelt.Ich hab jetzt keinen Bock mehr die Teile noch eintragen zu lassen....
BLUE
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Registriert: Mi 7. Apr 2004, 21:46

Beitrag von BLUE »

NSW???
Don Flocke
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Registriert: Di 18. Mai 2004, 21:06

Beitrag von Don Flocke »

Sers!Würd mal sagen, dass er damit NebelScheinWerfer meint...Mensch Blue...also wirklich Edit:Vielleicht hilft das weiter...habs grad gefundenAlso Vorraussetzung für die Genehmigung ist 1. Ein E1-Prüfzeichen 2.QUOTE Nebelscheinwerfer Farbe: Weiß oder hellgelbWird ein Pkw mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, müssen es zwei von ihnen sein.Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte; nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht. Einstellung gemäß StVZO-Vorgabe, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden können.Ein eigener Schalter für die Nebelscheinwerfer ist erforderlich; beim Einschalten müssen die Schlußleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen.Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40 Zentimeter vom Umriß des Pkw entfernt – sprich so weit nach innen versetzt –, muß auch das Abblendlicht mitbrennen.Anderenfalls genügt es, daß die Begrenzungsleuchten ("Standlicht") mitbrennen.Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, daß Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert – ein Abdecken der Nebelscheinwerfer also nicht erlaubt.Greetz, Flocki
ThirdWatch
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Registriert: Mi 2. Jul 2003, 16:49

Beitrag von ThirdWatch »

das mit dem E prüfzeichen ist erfüllt.nur sind die NSW einzeln geschaltet. D.h. unabhängig vom restlichen Lichtstromkreis. aber das würde sich ja schnell ändern lassen. ans standlicht klemmen un fertisch!Aber warum erzählt mir ein Autohaus-Mechaniker und die Polente was von eintragen???
-=KlotzMator=-
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Registriert: Mo 3. Feb 2003, 10:41

Beitrag von -=KlotzMator=- »

Preisdrücken? oder keine Ahnung haben?
ThirdWatch
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Registriert: Mi 2. Jul 2003, 16:49

Beitrag von ThirdWatch »

das würde einiges erklären. die bullen schienen echt nicht zu wissen, was an einem auto neben dem lenkrad und reifen noch so alles angebaut sein kann...
Seepferdchen
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Registriert: Sa 14. Dez 2002, 14:06

Beitrag von Seepferdchen »

wenn du das mit den 40cm einhälst kannst Du die sogar immer an haben...
gulle
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Registriert: Mo 15. Mär 2004, 18:53

Beitrag von gulle »

@Seepferdchenja klar wenn du immer 10 Euro übrig hast!!!Nebelscheinwerfer dürfen nur eingeschaltet werden wenn Regen, Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich behindern.Der Gesetzgeber geht dabei von Sichtweiten unter 100 m aus.Aber evtl.meinst du ja sog. Tagfahrleuchten welche erlaubt sind aber andere Vorraussetzungen erfüllen müssen.
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