Garantiezeit i40
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QUOTE (Manitow @ 9 Mär 2014, 12:11 ) Wir sind ende des Monates Stolze Eigentümer eines40cw 1,7crdi 5 star edition EZ 28.12.2012 mit knapp 24000km.Nun warten wir noch bis Papiere vollständig sind und dann durch zulassungsservice das gute stück auf mich zugelassen wird(wird wohl ende des jetzigen monats soweit sein)Es handelt sich um einen ehemaligen mietwagen und der verkäufer sagte zu uns ohne das ich ihn darauf ansprach das wir noch bis 12/2017 die Werksgarantie haben.Nun meine frage nachdem ich als neuer besitzer(ein vorbesitzer gibt es schon) und privatperson das fahrzeug besitze habe ich das wie vom verkäufer zugesichert die 5 jahre garantie ab ez bzw in unserem fall die differenz zeit ab ez garantie?weil habe gelesen im interent das es auch die möglichkeit gibt seitens des händlers den status des wagens bei hyundai deutschland zu erfragen und falls dieser auf mietwagen steht ändern zu lassen auf privat und somit reaktivierung der 5 jahresgarantie ab ez.Stimmen diese Infos?Und wie ist es mit tüv?Mietwagen/Taxis haben ja die 1 Jahresregelung.Ädert die sich für den fall das unserer unter diese regelung fällt beim vekauf an eine Privatperson?Bräuchte da dringend eure hilfe um noch vor auslieferung an mich den ärger im nachhinein zu verhindern.Gruß Lars Hi, habe mir letzte Woche auch einen i40cw, Style, EZ 9/2012 gekauft. Vorbesitzer Herz, also Mietwagen. Gekauft habe ich ihn bei Opel. Angeblich nur 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie. Bin dann zum nächsten Hyundaihändler nachfragen, und siehe da, der Wagen war bei Hyundai nie als Mietwagen gemeldet, also automatisch Garantie bis 9/2017.mfg