Garantiezeit i40
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Sa 8. Mär 2014, 07:07
Wir sind ende des Monates Stolze Eigentümer eines40cw 1,7crdi 5 star edition EZ 28.12.2012 mit knapp 24000km.Nun warten wir noch bis Papiere vollständig sind und dann durch zulassungsservice das gute stück auf mich zugelassen wird(wird wohl ende des jetzigen monats soweit sein)Es handelt sich um einen ehemaligen mietwagen und der verkäufer sagte zu uns ohne das ich ihn darauf ansprach das wir noch bis 12/2017 die Werksgarantie haben.Nun meine frage nachdem ich als neuer besitzer(ein vorbesitzer gibt es schon) und privatperson das fahrzeug besitze habe ich das wie vom verkäufer zugesichert die 5 jahre garantie ab ez bzw in unserem fall die differenz zeit ab ez garantie?weil habe gelesen im interent das es auch die möglichkeit gibt seitens des händlers den status des wagens bei hyundai deutschland zu erfragen und falls dieser auf mietwagen steht ändern zu lassen auf privat und somit reaktivierung der 5 jahresgarantie ab ez.Stimmen diese Infos?Und wie ist es mit tüv?Mietwagen/Taxis haben ja die 1 Jahresregelung.Ädert die sich für den fall das unserer unter diese regelung fällt beim vekauf an eine Privatperson?Bräuchte da dringend eure hilfe um noch vor auslieferung an mich den ärger im nachhinein zu verhindern.Gruß Lars
Das wird automatisch geändert weil im schein steht ja mietfahrzeug heißt das wurde auf ne mietfirma zugelassen. Zu dem punkt könnte dir das eigendlich auch das unternehmen verraten die die zulassung für dich übernehmen.Da es auf dich heißt auf ne privatperson angemeldet wird ändert sich das.So viel ich weiß gilt die garantie ab ez heißt theoretisch das du nurnoch anspruch auf restgarantie hast. Bin mir in dem punkt nicht sicher.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Sa 8. Mär 2014, 07:07
ok.habe diese "verbindliche Bestellung eines gebrauchtwagen mit Garantie" Formular bei dem Hyundai Händler unterschrieben in der steht kfz ist mietwagen ganz unten unter dem punkt "der verkäufer leistet dem käufer eine über die und jetzt kommt handschriftlich geschrieben "laufende werksgarantie 2017" garantie gemäß allgemeine garantiebedingungen.normal müsste ich ja noch einen kaufvertrag bekommen oder bleibt es nur bei diesem verbindlicher bestellungsformular?
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Sa 8. Mär 2014, 07:07
So liebe leute alles ist bei mir geklärt und das zu meiner vollsten zufriedenheit!! :freu:habe noch ne fette restgarantie von fast 4 jahre alles unter dach und fach dank meinem freundlichen und hyundai deutschland!hoffe ich werde viel spass haben mit unseren schwarzen i40 cw 1,7crdi denn unser alter (seat altea xl) war das reinste sorgenkind und hatte daals als jahreswagen nur 1 jahr noch werksgarantie!Dann ging es los bei 50.000 esp/abs steuerblock irreparabel defekt und das nätürlich damals nach garantie ende und keine kulanz(1200euro),dann jetzt wo er inzahlung genommen ist bekamen wir ein wenig wertabzug bei der bewertung da der turbo undicht mittlerweile ist(1,9tdi pd rep kosten wären gewesen 2-2200 euronen) und das gerade mal bei 83000km! :thumbdown:Wir können uns jetzt entspannt zurücklehnen und auf das ausliefern unseres neues warten und garantie sei dank völlig sorgenfrei :freu::freu: