Tuning Talk
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Hi zusammen,mir kam heute etwas in den Sinn, was mich nicht los lässt:1. Wie wir ja alle wissen ist die Unterbodenbeleuchtung an Fhzg in D verboten.Grund ist ja das die Warnehmung des Fahrzeugs verändert wird.Montiert man sie trotzdem, auch wenn man sie nicht anhat, erlischt die Betriebserlaubnis2. Weiter ist es ja z.B. auch verboten den Warnblinker zu benutzen, wenn keine Gefahrt droht.Jetzt habe ich ja solch ein tolles Teil, das beim öffnen und schließen des Fhzg, den Warnblinker betätigt. Ist dies nicht auch verboten? schließlich nutze ich eine "Lichtanzeige" die nicht für diesen Betrieb zugelassen ist.3. Mercedes hat LED Kennzeichenbeleuchtungen. Als Nachrüstsatz sind diese aber bei anderen PKWs verboten. Komischerweise ist aber auch der Einbau der Mercedes LED Beleuchtung verboten.4. LED Tagfahrlichter verändern das Erscheinungsbild und die Wahrnehmung des Fahrzeugs - hier wieder zu 1. Evtl. möcht ja wer drüber quatschen und könnte mir diese unlogik aus dem Kopf treiben.... Denn Paragraphen die exakt diese Sachen beschreiben gibt es nicht (auch nicht der 49er)grüßeuthiPS: ich sollte erwähnen das dies alles mit einem geschrieben wurde! no flames pls!
- Kommisar
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Ist ja alles hypothetisch Aber, die Bauform der Nummernschildhalterung mit den Lichtern kann 1:1 in einen Lexus, Saab, sogar in einen Smart eingebaut werden. Dort ist es aber verboten Ergibt für mich keinen Sinn, DENN, zitat: "Die Wahrnehmung für Verkehrsteilnehmer wird durch die Anbringung von anderen Leuchtmitteln verändert". D.h. hat es ein Hyundai oder Smart, könnte ich "geblendet" werden, hat es ein Mercedes, dann nicht? Ich find das einfach zum Schießen Wie wäre ein AGG für Autos
- 1220 Moppi
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Doch, es gibt für all diese Dinge Paragraphen. Ich krieg sie aber nicht wirklich zusammen.zu 1.Korrekt. Allerdings muss es eine Ausnahme geben. Man schaue sich das folgende Video an. Ich habe mich zum einen schon so oft gefragt, wie zum Teufel kriegt man so ein Video hin und zum anderen, was zum Teufel hat der SLS da unten angeschaltet, während er da durch den Tunnel fährt? Ich find, das sieht super aus, nicht übertrieben, es paßt einfach zu dem Auto.Hier entlang.zu 2.Dazu gibt es definitiv Paragraphen, irgendein 50er meine ich mich zu erinnern. Zufällig hab ich in den letzten Tagen in nem anderen Forum was dazu gelesen und dann gegooglet. Die StVo gibt eindeutig vor, dass Beleuchtungseinrichtungen zur Öffnungs- oder Schließinfo verwendet werden dürfen. Allerdings keine akustischen Signale. Was aber auch seltsam ist, da es Nachrüstalarmanlagen mit ABE und Chirpmodul gibt. Außedem kann man das z.B. bei Skoda über das Menü des Bordcomputers einstellen. Nach dem Paragraphen müßt ich nochmal genauer suchen.zu 3.Auch hierzu wird sich was finden lassen. Allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass LED-Kennzeichenbeleuchtungen nicht mehr lange illegal sein werden. Sie sind viel besser als die bisherigen.zu 4.Zu TFL gibt es ja genaue Vorschriften wo sie angebracht sein dürfen und welche Leuchtkraft sie haben dürfen. Eine UBB beleuchtet ja ganz anders und verändert das Erscheinungsbild enorm.Ich habe mich beim ersten Lesen gefragt, ob das wirklich alles ernst ist. Ich meine, Du sitzt doch direkt an der Quelle.
- caspa
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Meiner Meinung nach ist da wirklich sehr viel veraltet was die Gesetzgebung betrifft. Von der Hirnrissigkeit des Themas mit der LED Kennzeichenbeleuchtung mal abgesehen.Was mich dann aber viel mehr stört, dass die LKWs mit ihren Diskomobilen anscheinend ungestraft davon kommen. Es ist schön, dass Günter und Klaus und wie sie nicht alle heißen das Geld haben, sich einen Leuchtbanner mit ihrem Namen zu kaufen um ihn dann anschließend stilsicher hinter der Windschutzscheibe anzubringen, aber das geht ja anscheinend. Ich würde liebend gerne eine UBB verschrauben, aber halt nur auf legalen Weg.QUOTE (Moppi)Korrekt. Allerdings muss es eine Ausnahme geben. Man schaue sich das folgende Video an...Hier entlang.Das der kein Nummernschild vorne dran hat ist also nebensächlich?
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- Martin Coupe
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- 1220 Moppi
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Ich bin auch nicht so der Fan dieser fetten Unterbodenbeleuchtungen, aber diese punktuelle Geschichte an dem Benz hat mich damals sofort begeistert. Da hätt ich echt Lust drauf. Es gibt sowas legal, allerdings nur als Einstiegsbeleuchtung, ich glaub, von Hella. Während der Fahrt darf das natürlich wieder nicht eingeschaltet sein.QUOTE Das der kein Nummernschild vorne dran hat ist also nebensächlich?Das fehlende Kennzeichen vorne ist mir erst gar nicht aufgefallen. Ich hab mir das nochmal angesehen. Schau Dir mal das hintere Kennzeichen an. Ich glaub, die Kiste ist gar nicht in Deutschland zugelassen.
- Martin Coupe
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