Kuppungsschaden hyundai i30
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- Registriert: Mo 6. Mai 2013, 08:06
Hallo liebe Hyundai Gemainde. Ich habe ein Poblem mit einem Mietwagen. Zwei Kolleginnen und ich haben einen Hyundai i30 gemietet.Beim Ausfahen aus der Tiefgarage habe ich noch zu meiner Kollegin gesagt - irgendwie kommt die Kupplung verdammt spät. Auf der steilen Ausfahrt - ca. nach 200m Fahrt durchs Parkhaus - ist mir der Wagen im zweiten Gang ausgegangen. Also habe ich neu gestartet, 1. Gang, Kupplung kommen lassen...Fuß von der Kupplung und Gas --> Auto bewegt sich nicht!! Musste mit Vollgas den Berg hochkriechen - wohlgemerkt natürlich OHNE Fuss auf der Kupplung, 1. Gang! Dann Knall und Qualm aus dem Motorraum. Konnte gerade noch das Auto aus dem Weg rollen, dann ging nix mehr.Jetzt sagt die Autovermietung ich hätte die Kupplung zerstört!Ist das nach 200m Fahrt grundsätzlich möglich? Müsste die nicht schon vorher einen Schaden gehabe haben? Ist das bei dem i30 ein Poblem?Da ich zum Zeitpunkt des Knalls ja gar nicht auf der Kupplung stand, ist das überhaupt plausibel?Für hinweise hiezu wäre ich sehr dankbar.Mit besten GrüßenJK
- Kommisar
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Eine Kupplung an der Verschleißgrenze kann man auf 200m Bergauf locker zerstören! Eine vollkommen intakte Kupplung nicht. (mit Gewalt evtl. schon)Deine Kupplung war sicher nicht mehr die beste. Wieviel KM hat der Mietwagen denn drauf- im dauerstadtverkehr kann eine Kupplung schon sehr früh verschlissen sein. Kupplungsverschleiß ist extrem vom Fahrstil abhängig!!
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Mietwagen halt, wenn die Kupplung schon irre spät kam war die wahrscheinlich vorher schon runter, gibt ja so Leute die fahren mit permanent getretener Kupplung als Fußstütze und andere Scherze.Durch die Gasgeberei den Berg Hochkriechen haste der vorgeschädigten Kupplung natürlich noch den Rest gegeben. Wenn man sowas dann noch erzählt wird das auch entsprechend ausgelegt. QUOTE Jetzt sagt die Autovermietung ich hätte die Kupplung zerstört!Sagen können die viel, Frage ist wie die Verträge aussehen und ob du Haftbar dafür bist, die normale Kasko mit den paar 100€ Selbstbeteiligung zahlt das afaik schonmal nicht. Die bringen das Ding wahrscheinlich schlicht ins Autohaus, das will wahrscheinlich auch nicht die Kupplung auf eigene Kosten richten, also sagen se "verschleißschaden, eigenverschulden, zahlt Herstellergarantie nich" also wird die Vermietung die Kohle von dir wohlen, und vielleicht noch nen Gutachter. Also gleich mal 1000€+Also mal AGB schauen, und wenn die Vermietung faxen macht ggf gleich zum Anwalt. Wenn schon mehrere Leute mit der Kiste gefahren sind sollen se beweisen wer die Kupplung nun gekillt hat, und das kein Defekt ab Werk vorgelegen hat... kann man sich wunderbar drüber streiten. http://www.ra-kotz.de/mietwagen2.htmhtt ... uro-kosten