Unterbodenbeleuchtung
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Hallo Leute,erst einmal Danke an alle für die vielen Antworten!Wie ich das so lese ist die Rechtslage da also noch nicht geklärt und doch wiederum geklärt also sehr sehr verwirend.Die einen sagen alles was verbaut oder angebaut wird muß auch einsatzbereit sein also funktionieren, ok das ist logisch.Andererseits darf manches nicht betriben werden im öffentlichen Strassenfekehr, auch logisch denn funktionieren und betreiben ist ja ein unterschied.Andere sagen (schreiben) auch der Anbau ist verboten auch wenn es nicht betrieben wird.Man oh Man , nicht einfach vor allen wenn ich den Beitrag von Philipp lese.Muß ich wohl doch mal zum TÜVer fahren und fragen und mir das schriftlich geben lassen (Beweisführung) , denn eines steht fest, wenn die Rennleitung dich anhält und du kannst denen was schriftliches geben ist man klar im Vorteil da der TÜV hierbei die Aussagekräftigere Institution ist.Zsammenfassung:Beleuchtung gibt es für 30,-Tacken,Befestigung noch keine 100%tig guten Vorschläge,Rechtslage in keinster Weise geklärt, muß also Gesetzeslücke suchenNa da habe ich mir ja was dummes ausgedacht aber jetzt will ich es wissen.Bleibe weiter offen für alle Vorschläge zur Befestigung und Verlegung der Kabel (inzwichen am besten in Kofferraum (Tucson) und da mit Stecker an vorhandene Steckdose). Gruß Homer
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Nun ja, eigentlich ist es geregelt:QUOTE ....§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.... Da eine UBB weder ein Gutachten noch ein E-Prüfzeichen hat, hat es KEINE Zulassung....Theoretisch gibt es nur eine Möglichkeit, diese anzubauen:Kabel legen und mit Steckern versehen und die UBB jedesmal, wenn du auf nem Treffen bist manuell dran machen.Die Stecker müssen aber so verbaut werden, dass sie keinen Kruzschluss verursachen können.Wie gesagt: Alles nur theoretisch....
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dann muß ich das ebend für zulässig erklären lassen wie ich das schon geschrieben habe Muß ich wohl doch mal zum TÜVer fahren und fragen und mir das schriftlich geben lassen (Beweisführung) , denn eines steht fest, wenn die Rennleitung dich anhält und du kannst denen was schriftliches geben ist man klar im Vorteil da der TÜV hierbei die Aussagekräftigere Institution ist.Gruß Homer
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Hi,hatte damals ein persönliches gespräch mit Tüv und Polizei. Leider ist die Unterbodenbeleuchtung jeglicher Art in der StVo verboten. Auch wenn diese als ausstiegsbeleuchtung an der Tür angeklemmt ist, damit die nur angeht wenn die Tür offen ist. Man darf keine nachträglich eingebauten Lichtquellen außer geprüfte Tagfahrlichter die beim Abblendlicht ausgehen einbauen.Innenfußraumbeleuchtung kannst du dir einbauen. Diese darf man aber zu keinem Zeitpunkt von außen leuchten sehen. Weder auf dem Parkplatz durch die Scheibe, noch wenn die Tür auf ist.Und da dieses kaum möglich ist, kann man es vergessen.Die netten Personen haben mir sogar ein Schreiben mitgegeben, indem alles klar erläutert wurde. Wo dieser ist, weiß ich leider nicht mehr.Hätte auch gerne eine UBB auf legaler art gehabt. Deswegen hatte ich auch die Idee mit der ausstiegsbeleuchtung aber keine Chance. Leider.Hoffe ich konnte euch Helfen.Grußb2
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QUOTE (Elantra @ 2 Mai 2013, 20:26 ) Naja, die Ausstiegsbeleuchtung ist realisierbar.Sie muss weiß sein und nur da leuchten wo die Tür aufgeht.Gibt es ja schon serienmäßig in manchen VW und Luxuswagen. Ja, sorry. Habe mich vll falsch ausgedrückt. Eine Ausstiegsbeleuchtung ist realisierbar. Diese wird aber wie bei den Serienfahrzeugen unter der Tür befestigt. Es ist aber nicht möglich oder eher nicht erlaubt die UBB als ausstiegsbeleuchtung zu nutzen. Das wäre dann ein Legaler weg geswesen eine UBB am Auto zu haben.
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