D&W
- Martin Coupe
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QUOTE (Coupé_V6 @ 30 Jul 2011, 16:38 ) Auf jeden Fall 'ne geile Aktion Definitiv nicht!http://www.hyundaiforum.de/index.php?sh ... t&p=457558
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QUOTE (sascha1705 @ 30 Jul 2011, 16:32 ) naja, selbst wenn das auto auf der hp is, können die netten herren von der rennleitung nich nachweisen, das es sich um seinen wagen handelt. sind nur indizien, die meiner meinung nach nich ausreichen. das clubkennzeichen kann sich ja theoretisch jeder dran machen, selbst die, die nich im club sind
@Sascha:Ein Foto von Michael soll nur ein Indiz sein? In welcher Traumwelt lebst du? Ich würde mal drauf tippen, dass die sich die Homepage von den KTN anschauen und den Webmaster auffordern, eine Aussage zu treffen. Die muss wahrheitsgemäß erfolgen. Wenn nicht, macht sich Denis strafbar.Definitiv KEINE geile Aktion

- 1220 Moppi
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QUOTE Ich würde mal drauf tippen, dass die sich die Homepage von den KTN anschauen und den Webmaster auffordern, eine Aussage zu treffen. Die muss wahrheitsgemäß erfolgen. Wenn nicht, macht sich Denis strafbar.Das könnte wohl sein. Ob sie solch eine Aktion starten oder nicht, hägt sicherlich davon ab, wieviel er zu schnell war. Aber eins steht fest, wenn sie wollen, bringen sie den Nachweis.
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Also ganz ehrlich gesagt muss ich diesmal Martin recht geben und würde mich auch melden. Herausfinden tun die den Halter so und so. Zur Not wissen die ja das sie einfach nur bei D&W vorbei müssen. Dann kommt aber sicher noch einiges andere auf heizer zu. Urkundenfälschung schließe ich aber aus da die Schilder eindeutig nicht mit den Originalen verwechselt werden können, diese verfälscht oder durch andere amtliche Kennzeichen ersetzt worden sind.Wenn mir das Kennzeichen jetzt vorne abfällt ist es ja auch keine Urkundenfälschung.Bleibt also in jedem Fall fahren mit falschem Kennzeichen und das wir schon ziemlich Hart bestraft. ---> § 22 StVG (mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft)Wenn er sich nicht meldet werden sie da wohl auch kaum mit sich reden lassen. Deshalb ab zur Polizei und denen erklären das es nur ein versehen war und selbst anzeigen. Sicher kein Vergnügen, vor allem wenn die Hoffnung besteht das sie ihn nicht finden können, aber das wird nicht so sein. Durch unsere Webseite wird er relativ einfach ausfindig zu machen sein und dann wird ihn wohl die volle härte treffen. Wenn er Pech hat wird ihm auch noch Vorsatz vorgeworfen was ja bei einer Selbstanzeigen schwerlich durchzusetzen wäre und deshalb auch das fahren nach § 22 StVG wegfallen müsste denn es liegt ja keine "rechtswidriger Absicht" sondern nur ein Versehen vor.Wenn er sich nicht meldet wir es natürlich schwer zu vermitteln sein das er das Schild nicht verdeckt hat um nicht erkannt zu werden.