Coupe J-2 als RD in den Papieren eingetragen

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Keumaster
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Beitrag von Keumaster »

So... ich hab ja vor ein paar Tagen mein neues Hyundai Coupe (J-2) abgeholt. Zwecks Anmeldung bei der Zulassungsstelle fällt mir jetzt jedoch auf, dass der J-2 in den Papieren als RD Coupe eingetragen ist. Dabei zeigt auch die Schlüsselnummer (Typenschlüssel) an, dass es sich um ein RD-Coupe handelt.Witzigerweise war die Erstzulassung am 31.03.1999, aber die Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung lt. Fahrzeugpapieren gab es erst am 15.04.1999. Da erscheint mir die Höchgeschwindigkeit von 200km/h statt 203km/h - wie bei meinem alten J-2 Bj. 97 - die kleinere Ungereimtheit. Zudem ist auch Euro3 bzw. D3 eingetragen (nicht als Nachrüstung).Kann das sein, dass der Wagen falsch eingetragen wurde? Mir ist natürlich klar, dass der RD sich eigentlich auch nur von der Front her vom J-2 unterscheidet, aber ich will halt ggf. späteren Ärger vermeiden (z.B. wg. der Einstufung bei der Verischerung/KFZ-Steuer u.Ä.)Die einzige wirklich schlüssige Erklärung die mir einfällt, wäre, dass man kurz vor erscheinen des RDs alle übrigen J-2 kurzerhand als RDs zugelassen hat oder sowas in der Art...Jemand eine Idee?
paedder
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Beitrag von paedder »

Schau mal hier nach:http://www.hyundaiforum.de/index.php?sh ... ,and,rdIch meine, da ist das erklärt.
Keumaster
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Beitrag von Keumaster »

Ok, schonmal Danke. Den Thread hab ich beim stöbern gar nicht gesehen. Mich verwundert es trotzdem, dass ich zweimal den gleichen Wagen habe (sowohl optisch als auch technisch) und beide Male etwas anderes im Schein steht...Ich frage mich diesbezüglich auch, ob ich rein rechtlich überhaupt meine alten Felgen vom Coupe Bj. 1997 auf das Coupe Bj. 99 montieren darf. Meine ABE gilt nur für das J-2 Coupe (Bezeichnung nach Fahrzeugschein). Klar ist das Kleinkram, aber wenn sich Mal bei ner Kontrolle die Grünen "dumm stellen" (soll ja vorkommen), müsste ich ja theoretisch mich Ärger rechnen...Verstehe immer noch nicht so ganz, wie man auf die verschiedenen Bezeichnung kommt - es geht ja nur um die Bezeichnung im Fahrzeugschein.
AccentGT
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Beitrag von AccentGT »

QUOTE (Keumaster @ 11 Apr 2011, 21:45 ) Ok, schonmal Danke. Den Thread hab ich beim stöbern gar nicht gesehen. Mich verwundert es trotzdem, dass ich zweimal den gleichen Wagen habe (sowohl optisch als auch technisch) und beide Male etwas anderes im Schein steht...Ich frage mich diesbezüglich auch, ob ich rein rechtlich überhaupt meine alten Felgen vom Coupe Bj. 1997 auf das Coupe Bj. 99 montieren darf. Meine ABE gilt nur für das J-2 Coupe (Bezeichnung nach Fahrzeugschein). Klar ist das Kleinkram, aber wenn sich Mal bei ner Kontrolle die Grünen "dumm stellen" (soll ja vorkommen), müsste ich ja theoretisch mich Ärger rechnen...Verstehe immer noch nicht so ganz, wie man auf die verschiedenen Bezeichnung kommt - es geht ja nur um die Bezeichnung im Fahrzeugschein. Hyundai hat die neue Bezeichnung einfach während der Bauzeit schon geändert (vermutlich einfach Baulosabhängig). In manchen Ländern heißen J2 Coupé und Lantra generell RD (inoffiziell RD1 und RD2, wobei RD1 das bezeichnet, was wir als J2 kennen)!Die Gutachten beziehen sich in der Regel auf die Nummer der EG-Typgenehmigung (sieht etwa so aus: "e4*98/14*0048*04") für das Fahrzeug, nicht auf die Typbezeichnung, von daher sollte es da keine Probleme geben!
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1220 Moppi
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Beitrag von 1220 Moppi »

Im Fahrzeugschein meines J2 Bj. 97 stand auch RD drin. Also ist nicht so ungewöhnlich.
pedrosch
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Beitrag von pedrosch »

bei meinem BJ 07/1998 steht auch RD drinne. Gab deshalb noch nie Probleme
Keumaster
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Beitrag von Keumaster »

Ok... dass es baulosunabhängig einfach irgendwann geändert wurde, hatte ich mir mehr oder weniger auch so als einzige mögliche Erklärung gedacht.Hat sich also geklärt, wobei ich gestern über die "Fahrgestellnr." rausgefunden habe, dass der Verkäufer mir Käse erzählt hat: Bj. ist 1997 und EZ 1999. Entweder stand die Karre fast zwei Jahre rum oder aber die "Fahrgestelltnr."/VIN wird dann angebracht sobald die Karossen profuziert sind - und das kann ja vor dem Zusammenbau der ganzen Kiste sein. Zylinderköpfe lagen in Extremfällen in manchen Unternehmen ja auch 2-3 Jahre rum... Mittlerweile könnte man sowas nicht mehr bringen (lean production, just-in-time etc.).Ich hab mal ins Gutachten geschaut und festgestellt, dass sowohl die Nationale ABE (J-2 Coupe) wie auch die EG-Typisierung neben der Verkaufbezeichnung und dem Fahrzeugtyp enthalten ist - geht also alles klar.Im Übrigen liegen zwischen meinem ersten J-2 Coupe und dem neuen ca. 20000 weitere Exemplare (lt. VIN, sofern die einfach hochgezählt wird). Das unterstützt also die Theorie, dass einfach irgendwann der Typ lt. Fahrzeugschein geändert wurde - vermutlich auch im Zusammenhang mit der Umstellung von deutscher Betriebserlaubnis auf EG-Typisierung.Wieso die Höchstgeschwindigkeit auf einmal etwas niedriger ist, ist zwar etwas seltsam, aber vll. wird das bei der Zulassung nach EG anders ermittelt oder man hat irgendwo Toleranzen ausgeschöpft... Wird sicher damit zusammen hängen...Also Danke für die Posts! Sache hat sich für mich dann geklärt.
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