Seitenscheiben vorne tönen erlaubt?
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CoupeGK
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- Registriert: So 31. Aug 2003, 15:09
Hallo,möchte mein Coupe schwarze Scheiben verpassen, wißt ihr ob es tönungsfolie gibt die ich auch vorne in die Seitenscheiben kleben kann vorne muss es ja nicht schwarz sein kann ja auch etwas heller sein.Habt Ihr erfahrungen was es ca kostet ein Coupe GK zu vertönen?Da selber machen ja meistens mit blasen in den Scheiben endet.CU und danke im vorraus.
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Grottenolm
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Prinzipiell darfst die vorderen Seitenscheiben zu einem kleinem Prozentsatz tönen.Da das Coupe aber schon ab Werk mit getönten Scheiben kommt, kannst du wiederum gleich vergessen.Wenn du die restlichen Scheiben bei einem Fachmann tönen lässt kannst du schon mal mit 200+ € rechnen.FoliaTec oder CFC haben auch passgenau vorgerschnittene Folien fürs GK.Kosten waren so um die 120-150€. Müsstest du dann aber selber anbauen...
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Jackdaniels
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Jackdaniels
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QUOTE (Alexander @ 4 Apr 2004, 15:53 ) bis 2% darfst du nichtmal hinten was tönen...da sind maximum 4-5 % LichtdurchlässigkeitsFolien erlaubt. da verstehe ich aber nicht wieso meine damals vom Lantra verklebte SL Lumar Folie hinten eine max. Lichtdurchlässigkeit von ca. 2,7% hat, und die ist erlaubt- ABE vorhanden....
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BlackDevil
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Hi,wollte meine Scheiben auch mal Fluten lassen.Vordere Seitenscheiben darf man bis 25% tönen.Die Frontscheibe darf man bis zu 15% tönen.Die Hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe darf man zu 100% tönen sofern man zwei Außenspiegel hat.Das war die Aussage vom Tüver, der in der StVZO nachgelesen hat.Das ganze war mir aber dann zu teuer. Und außerdem sind die vorderen Scheiben schon bis zu einem Gewissen Prozentsatz getönt. Die sagten zu mir: Am besten ist es wenn du neue !ungetönte! scheiben kaufst und sie bei uns abgibst. Da kommt der Effekt am besten rüber. Zumindest bei den Vorderen.GrüßeBlackDevilPS: Hoffe ich konnte helfen!
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X-3
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Die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe dürfen mit Folie nicht getönt werden, deren Verwendung ist dort schlicht untersagt.Anders sieht es (theoretisch) aus, wenn man das sogenannte Fluten anwendet. Dafür sind allerdings klare Scheiben notwendig. Bereits ab Werk getönte Scheiben, dürfen nicht geflutet werden, da sie bereits oft die zulässigen Tönungsgrade für Seitenscheiben vorne (30%) und Frontscheibe (25%) erreichen.Allerdings gibt es für diese Verfahren bisher keinerlei Zulassung durch den TÜV. Sogar die erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung für hintere Scheiben wird derzeit geprüft.Also, Finger weg.X-3
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autofuzzel
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autofuzzel
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Seepferdchen
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