Eibach Federn Sportline 50/30 mm
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Hi, vorab habe die SUFU genutzt. Aber nichts auf meine Fragen gefunden.Will mir die Eibach Federn Sportline 50/30 mm holen.Habe jetzt schon mehrere Threads gelesen. Wollte jetzt aber genaueres wissen.Sind die Sportline Federn härter oder weicher als die Prokit?Welche empfiehlt ihr mir? Fahre den GK FL2 2.0l.Hat jemand erfahrung mit seinem GK und den 50/30mm gemacht?Habe die Standard Felgen drauf, 16" 205/55 Reifen.Was muss ich nachdem einbau noch alles machen? Eintragen muss ich sie ja nicht da sie eintragunsfrei sind wegen Gutachten von Eibach.Aber ich lese auch öfters das man die neu abmessen muss und eintragen muss nach dem einbau. Für was wenn die doch eintragunsfrei sind.Einbau kriege ich umsonst. Also nur die Federn + was kommt noch auf mich zu?Danke schonmal für eure Antworten!GrußSchizo
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QUOTE (Schizophren @ 5 Jul 2010, 10:43 ) Hi, vorab habe die SUFU genutzt. Aber nichts auf meine Fragen gefunden.Will mir die Eibach Federn Sportline 50/30 mm holen.Habe jetzt schon mehrere Threads gelesen. Wollte jetzt aber genaueres wissen.Sind die Sportline Federn härter oder weicher als die Prokit?Welche empfiehlt ihr mir? Fahre den GK FL2 2.0l.Hat jemand erfahrung mit seinem GK und den 50/30mm gemacht?Habe die Standard Felgen drauf, 16" 205/55 Reifen.Was muss ich nachdem einbau noch alles machen? Eintragen muss ich sie ja nicht da sie eintragunsfrei sind wegen Gutachten von Eibach.Aber ich lese auch öfters das man die neu abmessen muss und eintragen muss nach dem einbau. Für was wenn die doch eintragunsfrei sind.Einbau kriege ich umsonst. Also nur die Federn + was kommt noch auf mich zu?Danke schonmal für eure Antworten!GrußSchizo Eintragen lassen? Mir sind keine Fahrwerksfedern bekannt die ne ABE haben!
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- Martin Coupe
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Das einzige was ich gefunden habe ist das:E20-42-003-02-22.pdf Gutachten Das ist aber ein Teilegutachten Erster Absatz:0. Hinweise für den FahrzeughalterUnverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wennnicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahmedurchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage desvorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oderPrüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkanntenÜberwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenenÄnderungsabnahme vorzuführen.
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- Andy Y
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