Schadensbehebung vor Kulanzentscheidung?
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Hallo,hatte vor kurzem eine deftige Panne mit meinem Coupe V6 Automatik BJ 2005 mit 100.000 KM auf der Uhr. Nachfolgend diagnostiziert wurde Kolbenabriß infolge Bruch/Riß des Pleuels. Der Wagen ist scheckheftgepflegt, alle Wartungen durchgeführt, im Rahmen des Normalen bewegt. Insbesondere die Nachweise der 90.000er Durchsicht wurden von mir als auch vom begutachtenden Hyundai Destriktleiter (heißt wohl so oder ähnlich) genau beäugt, alles nach Vorschrift abgelaufen.Das Statement von HMD nach Vorlage und Prüfung aller Unterlagen (Garantieheft, Rechnungen usw.) ist nun, dass ich den Wagen auf eigene Kosten reparieren lassen soll und erst dann eine eventuelle Kulanz-Entscheidung gefällt wird. Ich bleibe also im Zweifel auf allen Kosten sitzen und trage das volle Risiko.Also nicht dass mich jemand falsch versteht, ich bin ein großer Hyundai-Fan, das Coupe ist im Laufe der Jahre bereits der dritte Hyundai für mich. Ich finde aber auch, dass ein PKW, der vorschriftsmäßig gewartet, gepflegt und bewegt wurde nicht schon nach 100.000 KM die Grätsche machen darf, das ist doch für heutige Verhältnisse wirklich nicht akzeptabel.Ist das (bei Hyundai) immer so dass der Kunde nach Garantieablauf zuerst den Schaden auf eigene Kosten reparieren muß und erst dann eine Kulanzentscheidung gefällt wird. Habt ihr da vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht?Bitte keine dümmlichen Kommentare ala "selber Schuld" oder "sonne alte Karre", ich hab schon Ärger genug, wie sich Leidensgenossen sicher vorstellen können.MFGThomas
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QUOTE Ist das (bei Hyundai) immer so dass der Kunde nach Garantieablauf zuerst den Schaden auf eigene Kosten reparieren muß und erst dann eine Kulanzentscheidung gefällt wird. Wieso bei Hyundai? Das ist nich nur bei Hyundai so.....Um mal auch dir den Wind aus den Segeln zu nehmen.....Kulanz ist eine FREIWILLIGE KANN-Sache, und KEINE Pflichtveranstaltung des Herstellers/Importeurs. Wenn du schon 100.000km runter hast, und dir fliegt der Motor um die Ohren, dann fällt das mit in die Kategorie Pech gehabt.Das du in Vorkasse gehen musst, ist daher normal. Die Wahrscheinlichkeit, das du einen cent Kulanz sieht, liegt bei unter 10%, da zu alt und zuviele KM. (so wird dann die Argumentation lauten)
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QUOTE (EricTwo @ 17 Mai 2010, 20:37 ) Wieso bei Hyundai? Das ist nich nur bei Hyundai so.....Um mal auch dir den Wind aus den Segeln zu nehmen.....Kulanz ist eine FREIWILLIGE KANN-Sache, und KEINE Pflichtveranstaltung des Herstellers/Importeurs. Wenn du schon 100.000km runter hast, und dir fliegt der Motor um die Ohren, dann fällt das mit in die Kategorie Pech gehabt.Das du in Vorkasse gehen musst, ist daher normal. Die Wahrscheinlichkeit, das du einen cent Kulanz sieht, liegt bei unter 10%, da zu alt und zuviele KM. (so wird dann die Argumentation lauten) Guter Freund,es ging mir um die Frage, warum HMD sich nicht im Vorfeld einer Reparatur positionieren kann, mir will nicht einleuchten warum ich erst reparieren lassen soll und dann eine Kulanzanfrage stellen kann. Wo ist denn da für HMD der Unterschied in der Bewertung, rein logisch betrachtet natürlich?Liebe GrüßeThomas
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Ich kann dir da was von Seat erzählen.Mein Auto hatte ich glaube um die 40000km auf der Uhr.Dann ist mein Lenkgetriebe kaputt gegangen.Ich musste auch ersteinmal alles bezahlen (ca 1500€)Dann hat sich seat nach längerem hin und her erbarmt mir die Arbeitskosten in form eines Gutscheines zu erstatten (500€)Ich hoffe ich konnte dir helfen.MFGRTO
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Mensch, ihr habt euch ja richtig gern Mich wundert, dass HMD überhaupt der Wort Kulanz in den Mund genommen hat.Theoretisch, nimms mir nicht übel, ist es dein Pech.. Auch wenn du nichts dafür kannst. Egal, was dir hier jetzt noch erzählt wird, letztendlich bleibt dir nichts anderes übrig, als die Kosten zumindest anfangs selbts zu tragen.Solltest du wirklich Geld erstattet bekommen, meinen Glückwunsch
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Ich denke mal auch das du dir da eigendlich keine hoffnung machen brauchst...Weil bei 100.000km ist denen das doch egal (Behaupte ich mal).Ich kann halt nur von Seat berichten aber was die für ein Terz gemacht haben und das 1 Monat nach ende der Gewerleistung und 40000km fand ich schon übel (Das Auto wurde auch immer von Seat gewartet).MFGRTO
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Hallo intruder,Ich weiß, das die die Kommentare von ErikTwo und Kollegen nicht schmecken, aber er hat Recht. Bei allen Herstellern wird das so gehandhabt. Erst einmal muss der Kunde in Vorlage treten, dann wird die Rechnung und die Teile geprüft und dann wird entscheiden. Wenn aber der Außendienstmitarbeiter (Distriktleiter) von HMD die ganze Sache schon einmal begutachtet hat, denke ich, das Du evtl. mit einer positiven Kulanzentscheidung rechnen kannst. Rede mal mit deinem Händler, er kann auch was für dich als guten Kunden tun. Zu Kulanz und Gewährleistung hier mal ein Auszug aus Wikipedia.Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.Tritt beispielsweise ein Motorschaden eines PKWs im 25. Monat nach dem Kauf auf, so ist die gesetzliche Verpflichtung zur Schadensbehebung erloschen. Um eine Verärgerung beim Kunden zu vermeiden, wird häufig der PKW-Händler in Zusammenarbeit mit dem Hersteller diesen Schaden kulant regeln. Die Regelung erfolgt eventuell nicht im gleichen Leistungsumfang wie die verpflichtende Schadensbehebung binnen der Gewährleistungspflicht.GewährleistungDie Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.Das ist nun mal die Gesetzliche Seite. Wie und im welchem Umfang bei einer Kulanz geregelt wird, wird immer individuell bzw. nach einer vorgegebenen Richtlinie gehandhabt.Einzel oder individuelle Entscheidungen ausgenommen.GrußVolkerD
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QUOTE (VolkerD @ 18 Mai 2010, 10:38 ) Hallo intruder,Ich weiß, das die die Kommentare von ErikTwo und Kollegen nicht schmecken, aber er hat Recht. Hallo VolkerD,erstmal Danke für den umfangreichen Bericht, der auch ein wenig Anteilnahme durchblicken lässt. Ich habe überhaupt kein Problem mit sachlich-kritischen Kommentaren, wenn sie denn ein Mindestniveau menschlicher Kommunikationsqualität erreichen. Dies scheinen einige Forumsmitglieder allerdings entweder absichtlich oder aus bloßer Unwissenheit heraus nicht zu erreichen. Ist halt so wie im wirklichen Leben, erstmal Deinem Nebenmann eine reinziehen und dann fragen was los ist.GrüßeThomas