frage zur stvo
-
- Beiträge: 52
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 10:01
Habe mir jetzt eine automatische höhenregulierung gekauft und eine scheinwerfer reinigungsanlage. nach meinen kentnissstand müssten die scheinwerfer beim sonata nf ja xenon tauglich sein.würde ich das denn nun so eingetragen bekommen das ich xenon fahren darf?und wieviel kelvin darf ich rein machen habe noch aus meinem show wagen meine 12000 er rumliegen wahren immer schön bläulich was sagt ihr denn dazu???wollte es in angriff nehmen wenn es etwas wärmer wirdgruß marcel
-
- Beiträge: 6763
- Registriert: Mo 16. Aug 2004, 00:50
- Wohnort: Essen
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 52
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 10:01
-
- Beiträge: 6763
- Registriert: Mo 16. Aug 2004, 00:50
- Wohnort: Essen
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 52
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 10:01
-
- Beiträge: 52
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 10:01
also HC kennung haben halogen scheinwerferdie DC kennung ist für gasentladungscheinwerfer xenons abblendlicht und die DR kennung ist für xenon fernlicht wie auch die DC/R für bixenon.anstehende arbeiten scheinwerfer reinigungsanlage und automatische höhenregulierung.bestimmung ist das anbleiben des abblendlichtes beim einschalten des fernlichts und die abnahme eines tüvers.ich sage doch das i net macht es möglich wie auch die stvo und stvzo als pdf datei zuhause zu haben grins
-
- Beiträge: 52
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 10:01