Erfahrungen mit Reimporten ?
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ich habe meine beider GK F/L1 u. F/L2 auch als RE-Import bekommen,mein Hyundai-Händler hat sie mir gekauft,schau mal hier:http://www.hyundaiforum.de/index.php?sh ... importgruß Horst
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1998 war mein erstes Coupe ein nach Deutschland impotiertes Auto,was ich bei einem Hyundaihändler gekauft habe.Mein zweites Coupe habe ich bei einem EU - Händler gekauft,der das Auto aus Frankreich geholt hatte.5000 Euro gespart und trotzdem Garantie u.s.w. erhalten wie ein Fahrzeug von einem Deutschen Hyundaihändler.Mein drittes Coupe wieder von einem EU Händler der das Auto aus Belgien geholt hatte.Gleiches System:Ein par Tausend gespart und eine bessere Ausstattung erhalten.Wenn das Genesis-Coupe nach Deutschland kommt,werde ich den Markt sondieren.Wenn ich das Topmodel unter 30000 Euro als EU-Fahrzeug bekomme,werde ich ihn vom EU-Händler kaufen und wenn nicht,werde ich einen Händler suchen der die Karre direkt aus Korea für mich impotiert.In Korea kostet das Topmodel ca.18500 Euro.
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Zu den EU-Reimporten habe ich in einem anderen, ebenfalls von dir eröffneten Thema schon folgende Informationen geschrieben: Zu den EU-Reimporten:Garantiebeginn ist immer der Tag der Auslieferung des ausländischen Händlers an den deutschen Importeur. Mit dem Datum dieses Tages ist das Garantieheft anzustempeln. Es gelten immer die Garantiebedingungen im Land des ursprünglichen Händlers - wichtig z.B. für Zusatzgarantienen etc.). Nur das, was im Serviceheft steht, gilt!QUOTE Garantiebeginn ist der Tag der Auslieferung beim liefernden EU-Händler im Ausland .Unterschiedliche Gerichtsurteile gibt es hinsichtlich der Durchsetzung von Garantieansprüchen bei Reimporten. Folgende beide Standpunkte stehen sich dabei gegenüber:QUOTE Auch bei der Hersteller-Garantie muss der Käufer eines EU-Fahrzeuges keine Nachteile in Kauf nehmen. In der EU sind alle Vertragshändler verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, unabhängig davon, wo der Wagen in der EU gekauft wurde.Im Gegensatz dazu folgende OLG-Entscheidung:QUOTE Nach einer Mitteilung des ADAC-Newsletters ist das OLG Stuttgart der Auffassung, dass der Käufer eines EU-Reimportfahrzeugs keinen direkten Anspruch darauf hat, dass eine (beliebige) Vertragswerkstatt einen gerügten Mangel beseitigt. Vielmehr müsse der Käufer den Anspruch aus der Garantie unmittelbar gegen den Garantiegeber (in aller Regel der Hersteller des Fahrzeugs) richten, der dafür zu sorgen hat, dass die Nachbesserung durch eine hierzu bereite Vertragswerkstatt durchgeführt wird.Dieses hochinteressante Urteil aus dem Jahr 2008 ist hier nachzulesen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... r=10327HMD bevorratet zudem nur Elemente und Baugruppen, welche in für den deutschen Markt bestimmte Modelle verbaut werden. Sollten abweichende Baugruppen betroffen sein, kannst du nur auf die Kulanz und Hilfe von HMD hoffen, ansonsten musst du dich, wenn du z.B. einen rumänischen Reimport erworben hast, direkt an Hyundai Rumänien wenden.Zu beachten ist ebenfalls der Unterschied von Sachmängelhaftung und Garantie. Sachmängelhaftung bei einem neuen PKW gilt ab Datum Erstzulassung europaweit 2 Jahre. Die Bedingungen für die Garantie jedoch kann der Hersteller frei festlegen, er kann diese z.B. für bestimmte Exportländer ausschliessen oder sie z.B. an die Wartung in einer eigenen Markenwerkstatt knüpfen. Immer das Kleingedruckte vollständig lesen.edefix
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Hallo,ich habe ein i10, ein Höllander mit 1.2 Liter Maschine und 78 PS und einem netten Heckspoiler. Wichtig ist die Ausstattung vergleichen, so habe ich keine 4 Airbags aber Seitenaufprallschutz z.B.Und im Vergleichg 2500 Euro gespart und der Wagen stand schon auf dem Hof,ansonsten gibt es lange Lieferzeiten bei deutschen Händlern.Gruß carlchen65