Eintragen von Tieferlegung

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
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FroZen
Beiträge: 197
Registriert: Di 4. Mär 2008, 15:17

Beitrag von FroZen »

Servus,ich hab mein Coupe letzte Woche in der Werkstatt 30/30 tieferlegen und die Abnahme gleich mitmachen lassen.Nun hat der Prüfer auf dem Protokoll, bei "Berücksichtigung vorangegangener Änderungen" -->"Keine"<-- eingetragen, obwohl ich 18" Felgen drauf hatte.Meine Frage:Kann ich Probleme bei ner Kontrolle bekommen, weil ich 18" drauf habe und im Protokoll nichts davon vermerkt wurde? Nicht, dass die das zum Schluss so auslegen, als hätte ich die 15" Zoll Winterräder beim tieferlegen draufgehabt.Der TÜV meinte schon ich solle das nachtragen lassen. Beim KFÜ (oder wie auch immer die Spacken heißen) aber behaupten die, es hätte diesbezüglich keine Auflagen im Gutachten gegeben
chrism89
Beiträge: 1257
Registriert: Do 21. Mai 2009, 17:55

Beitrag von chrism89 »

Grüß dich,hast du die Felgen schon seperat eintragen lassen?Dann hast du ja zwei versch. Scheine, oder?Und selbst wenn du mal in ne Kontrolle kommst, dann gibts ne Mängelkarte.Dann fährst du nach Haues, machst dir die Winterreifen drauf, fährst zum Vorführen... Dann wieder nach Hause und zurück gebaut... Fettisch^^
FroZen
Beiträge: 197
Registriert: Di 4. Mär 2008, 15:17

Beitrag von FroZen »

Ja, die 18" Felgen wurden schon vor 2 Jahren abgenommen. Aber ne Mängelkarte kassieren, Räder wechseln und dann beim TÜV vorfahren, nur weil der Spaten zu blöd is die Felgen mitzuberücksichtigen bzw. im Prüfprotokoll aufzuführen seh ich mit Sicherheit nicht ein.
chrism89
Beiträge: 1257
Registriert: Do 21. Mai 2009, 17:55

Beitrag von chrism89 »

Ja, auch wieder wahr...Aber, dann hast du doch ansich beides eingetragen...Dann sind die Felgen doch ansich ein fester Bestandteil des Fzg.Und wenn der Prüfer "Berücksichtigung vorangegangener Änderungen" -->"Keine"< da rein schreibt war das doch sein Fehler. Es gab ja schon "Änderungen"... Und die müssen, soweit ich weiß, berücksichtigt werden.
paedder
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Registriert: Mi 7. Sep 2005, 08:38

Beitrag von paedder »

QUOTE (chrism89 @ 26 Okt 2009, 19:26 ) Und wenn der Prüfer "Berücksichtigung vorangegangener Änderungen" -->"Keine"< da rein schreibt war das doch sein Fehler. Für den Fehler muss der Prüfer aber leider nicht gerade stehen Frag doch einfach bei dem Prüfer an, ob er die Teile berücksichtigt hat, oder nicht? Muss er ja, wenn die 18"er drauf gewesen sind. Und wenn er dir das so einträgt, hat er sie zumindest sachlich berücksichtigt. Da fährst du einfach mal hin, wenn er wieder in der Werkstatt nen Termin hat und er druckt dir entsprechend ein geändertes Gutachten kostenlos aus.
chrism89
Beiträge: 1257
Registriert: Do 21. Mai 2009, 17:55

Beitrag von chrism89 »

QUOTE ür den Fehler muss der Prüfer aber leider nicht gerade stehen wink.gif Na ist ja mal wieder typisch Deutschland... Musst schon jeden sch*** eintragen lassen und wenn man dann nicht richtig aufpasst, ist man gleich der Depp-.-Aber, sorry, wusst ich nicht!
Stoeff.at
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Registriert: Di 15. Nov 2005, 20:13

Beitrag von Stoeff.at »

musst du auf jedenfall nochmal hin. Als ich damals meine eibach 30/30 eintragen hab lassen gab es zig auflagen. Hatte da auch 18er drauf.Da wurde höhe der karosserie, vieviel platz die räder haben etc alles in den wisch reingeschrieben. Musste damals sogar wegen 2mm spielraum die gefehlt haben die kanten hinten umlegen lassen.Btw räder hatten 8x18 et 40 mit 225er reifen, falls das für dich relevant ist.
skyX3
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Registriert: Do 12. Apr 2007, 02:40

Beitrag von skyX3 »

Naja es geht auch anders herum, der Idiot hat bei mir den Reifen bei den 18" mit eingetragen, heißt sobald ich mir einen anderen Reifen hole, darf ich nochmal zum TÜV, Spinner gibts da... Grüße Alex
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