Garantiebedingungen für Reimportfahrzeuge
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Hallo zusammen,habe in dieser Woche einen i30 1,6 CRDI 66 kw Modell 2010 bei einem Autohändler in Norddeutschland gekauft. Das Fahrzeug wurde aus Dänemark importiert und wurde in Tschechien gebaut. Die EC type-approval number gemäß COC-Dokument ist aus Oktober 2009. Die Garantiebedingungen gemäß Webseite -hyundai.dk- von dieser Woche sind für alle Fahrzeuge der Serien i ab 01.01.2009 registriert 5 Jahre ohne Km-Begrenzung. Das Original-Serviceheft von Hyundai, dass den Namen des dänischen Importeurs trägt, und von einem dänischen Hyundaihändler abgestempelt und unterschrieben wurde, zeigt aber nur eine Garantiezeit von drei Jahren ohne Km-Begrenzung an. Ferner sind die Serviceintervalle im Serviceheft mit 20.000 km und nicht wie im Internet für den i30 1,6 Diesel ab Zulassung 01.01.2009 nachlesbar mit 30.000 km angegeben.Habt Ihr Erfahrungen was man in dieser Angelegenheit machen kann.
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Es ist nur das gültig, was im Garantieheft steht. Keine Internetseiten, Nebenabreden etc. .Ansonsten ist dein Ansprechpartner nur Hyundai.dk. . Auch dazu, warum auf der HP 5 Jahre und im Garantieheft 3 Jahre stehen. HMD verfügt über keine Übersicht zu den Garantiebedingungen der anderen Importländer - wurde mir schriftlich von HMD mitgeteilt.edefix
- ferry
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ich würde mal den händler fragen bei dem du den karren gekauft hast!wenn das ein eu-wagen-händler ist sollte der wissen was sache ist...ansonsten frag beim hyundaihändler deines vertrauens, wo du auch inspektionen machen lassen möchtest. habe mich bisher immer an meinen händler in der nähe wenden können wenn ich fragen zur garantie, inspektionsintervallen etc. hatte, und die wurden mir dort auch immer kompetent beantwortet. wäre ja noch schöner wenn ich da immer in frankreich anrufen müsste.wüsste auch nicht warum hyundai deutschland das nicht interessieren sollte, auch wenn sie das auto nicht eingeführt haben kommen sie für garantieleistungen auf! also sollten sie auch sagen können welche garantie für diesen re-import gilt...da sie eben aber für die garantie aufkommen müssen, wird die deutsche garantie für dein fahrzeug gelten.
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Zitate aus einem Antwortschreiben von HMD vom 8.10.2009:QUOTE Die Garantiedauer für nicht von uns importierte Fahrzeuge richtet sich nach dem in der Garantieurkunde angegebenen Garantiestartdatum und den im jeweiligen Garantie- und Serviceheft beschriebenen BedingungenQUOTE Inwieweit die Power-Train.Garantie Bestandteil der Garantieleistungen anderer Importeure ist, können wir nicht beurteilen. ... Nähere Informationen liegen uns als deutschem Importeur dazu leider nicht vor.So, nun dürfte wohl endlich alles klar sein ...edefix