Mein Zwerg
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Ich werde denen Schon ordentlich in den Hintern Treten. Werde Morgen gleich ein paar Wege erledigen. Die bekommt gleich eine CD mit Bildern und ein KV. Das kann die dann gleich bei der Versicherung einreichen.Wenn ein Lackierer zu mir sagt, das er es mit einer Aufpolierung weg bekommt. Bin ich ja zufrieden.Und da war das Sogar ein Waschanlage mit Textilbürsten. Die waren aber fertig, hatten schon etliche Wäschen durch. Waren sehr hart und Spröde. Habe ja selber mal für ein Tankstelle gearbeitet, daher weis ich wovon ich Rede.Aber die Waschanlage hat keinen guten Ruf, was ich gerade so rausgefunden habe.
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Na dann drück ich Dir mal ganz fest die Daumen, dass Du nicht auf Deinem Schaden sitzenbleibst. Hatte damals mal was ähnliches. Komme nichtsahnend aus der Waschstrasse und vorne an der Stoßstange hat es den Lack regelrecht "runtergehobelt". [BILD]1251177380[/BILD]Mir wurde dann gesagt, dass es kein Wunder sei, da man ja eindeutig sehen kann, dass die Stoßstange unfachmännig nachlackiert worden sei; was aber nicht der Fall war. Nach ein par netten Schriftwechseln mit dem Anwalt von CleanCar bin ich letztendlich auf dem Schaden sitzengeblieben, da ich leider keine Rechtschutzversicherung hatte.
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Zum glück habe ich eine Rechtsschutz. Aber ich denke mal, das es nicht so weit kommen wird. Da man sieht das die Waschbürsten abnutzt sind. Der schaden zieht sich von Vorn nach Hinten, ohne Kompromisse. Sogar die Scheibe. Bei Tagesicht sieht es noch schlimmer. Habe aber von einem Guten bekannten gehört(hat es selber mal da erwischt) meinte nur das es bei denen Keine Probleme gibt, wenn die Beweislast Klar ist.
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War Heute bei meiner Werkstatt des Vertrauens. Wollte einen Kostenvoranschlag machen lassen. Da es mehr war, als gedacht. Hat sich das ein Gutachter anschauen müssen.Schadensumfang: Motorhaube, Dach, A-Säule und Spiegel Beifahrerseite. Dach und Motorhaube müssen Volllackiert werden. Der Rest muss nur Aufpoliert werden.Sogar viele Kratzer auf der Scheibe.Der Gutachter Kümmert reicht es gleich bei der Versicherung ein.
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Sogar der Werkstatt Besitzer hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen. Die Kratzer auf der Motorhaube gehen sogar bis auf die Grundierung runter. Sogar auf der Scheibe sind Kratzer. Da weis ich aber nicht, ob der Gutachter es mit Rein genommen hat. War heute sogar mal an der Waschanlage Spionieren. Und was sehe ich da, die Bürste fürs Dach wurde gereinigt.Habe gerade ein Angebot bekommen zum Folieren von Dach, Motorhaube, Grill und Stoßstange(Schwarz). Für 180€ inkl. aller arbeitensollte so aussehen wie der Ceed in der Mitte.http://folion.de/
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Ich will euch auch mal auf dem Neusten Stand bringen. Der Gutachter hat das Gutachten Per einschreiben gleich an die Versicherung geschickt. Da ich aber nach 2 Wochen von der Versicherung nicht gehört habe. Und nach einem Telefonat mit der Versicherung, das der Schaden noch nicht im System ist. Ich mich aber evtl. ende der 3 Woche melden. Da mir das aber dann doch zu Bunt wurde. Habe ich meine Anwältin eingeschaltet. Die hatte sich dann bei der Versicherung mit einer Zahlungsaufforderung die bis zum 17.09.2009. Ich aber bis zu dem Tag keine Zahlung oder ein Schreiben bekomme habe. Und auf Rückfrage der Versicherung am 21.09.2009 der Schaden noch immer nicht Im System aufgeführt ist. Als Sie mit dem Bearbeiter telefoniert hat. Und der zu Ihr sagte "Halten Sie mal den Ball flach". War meine Anwältin sehr Sauer. Dann ging am 22.09.2009 die erste Mahnung raus. Mit Zahltag innerhalb 7 Tagen. Ist am 8ten Tag keine Zahlung da geht die 2te raus. Wird auf die 2te nicht Reagiert geht mit der 3ten eine Klage gegen die Versicherung raus. Weil irgendwann ist auch mal schluss. Es kann ja nicht sein, das die Versicherung über 4 Wochen Brauch um sich zu bewegen.
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Heute kam endlich mal Post von der Versicherung. Der Schaden wurde abgelehnt.Zitat:"Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist die Darlegung, dass der Waschanlagenbetreiber ein Pflicht verletzt hat, , die ursächlich für den behaupteten Schaden war (§§631ff., 280Abs.1 BGB). BGB).Dafür reicht die Tatsachevon Lackkratzern über dem gesamten Fahrzeug nicht aus. Dies erlaubt für sich allein nicht den Schluss auf eine objektive Pflichtverletzung des Betreibers der Waschanlage. Zudem ist Ihrerseits als beweisbelasteten Anspruchsteller der Nachweis des Verschulden unseres VN am Schadeneintritt nicht erbracht worden. Vorsorglich möchten wir feststellend, das sich die von unserem VN betriebene Kfz-Waschanlage zur Ereigniszeit in einem ordnungsgemäßen und gewarteten Zustand befand. Auch ist zu bemerken, dass weder vor noch nach der von Ihrem Mandaten angezeigten Kratzern zu irgendwelchen Schäden an anderen Fahrzeugen kam."Am Liebsten würde ich mir die Besitzerin der Tankstelle krallen.