Eu Neuwagen /Handbuch auf Deutsch pflicht?

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unzaga
Beiträge: 130
Registriert: Do 2. Dez 2004, 13:30

Beitrag von unzaga »

man hört immer wieder,das dies der EU Händler einem übergeben muss,also das DEUTSCHE Handbuch!Gibt es da auch sowas wie einen GESETZ Text zum vorlegen?
Grandeur
Beiträge: 277
Registriert: Di 21. Apr 2009, 21:24

Beitrag von Grandeur »

Der EU-Händler muß überhaupt nichts... Sie können es von einem Hyundai-Händler erwarten, daß das Auto, welches für den deutschen Markt bestimmt ist auch ein Service-Heft in deutscher Sprache enthält.Kaufen Sie einfach dort oder kaufen Sie beim EU-Händler, sparen mehrere tausend Euro und investieren nochmal ca. € 30.- für eine deutsche Betriebsanleitung.Gruß Grandeur
unzaga
Beiträge: 130
Registriert: Do 2. Dez 2004, 13:30

Beitrag von unzaga »

das wollte ich nur hören!Es wird immer wieder von usern behauptet,das es Gesetz in Deutschland ist!
VolkerD
Beiträge: 219
Registriert: Mo 15. Sep 2003, 15:51

Beitrag von VolkerD »

Lt. Eu-Verordnung muss dem Kunden eine Betriebsanleitung in Landessprache mitgeliefert werden. D.h. wenn das Fahrzeug nach Frankreich geht, bekommt der Kunde eine Französische Betriebsanleitung beigelegt. Sollte der Händler, der das Fahrzeug als Neuwagen (die Betonung liegt auf NEUWAGEN ohne erstmalige Zulassung) nun aus F oder B oder sonstwo importieren, gerät er somit in die Pflicht, die Landesprache übliche (hier eine Deutsche) Betriebsanleitung mitzuliefern. Macht er das nicht, verstößt er gegengeltendes EU-Recht. In der Regel schickt er die Kunden zum nächsten Hyundai Händler und vertröstet sie, das sie diese gegen ein kleines Entgeld bekommen. Das ist nicht zulässig. Er muss diese bei der Auslieferung mit übergeben. Anders verhält sich das bei dem Garantieheft. Das wiederum ist Bestandteil des Fahrzeuges, da die Übergabeinspektion etc. dort abgestempelt ist. Hierbei spielt es keine Rolle, in welcher Sprache das verfasst ist, da die Richtlinien Europaweit gleich sind. Einzige Außnahme, die Fahrzeuge sind z.B, bei HMD nicht in der Datei und müssen extra über den Hyundai Händler gemeldet werden, um im Garantiesystem verfügbar zu sein. Ebenso entfällt die kostenlose Servicerufnummer im Falle einer Panne mit all den Vorteilen, die damit gewährt werden. Bei Gebrauchtwagen entfällt die Pflicht, eine Betriebsanleitung, hier in Deutsch, beizulegen. Aber ich denke, das sollte der Händler schon als Service autom. mit beilegen. GrußVolker D
Grandeur
Beiträge: 277
Registriert: Di 21. Apr 2009, 21:24

Beitrag von Grandeur »

Hallo VolkerD,kannst Du mal bitte einen Link einstellen, wo das Thema genau beschrieben ist.Habe schon mehrere Reimporte gekauft... inzwischen kann ich arabisch, italienischund polnisch... die Betriebsanleitung und die Bildchen machten es möglich! Gruß Grandeur
apfelschorle
Beiträge: 1241
Registriert: Mo 26. Dez 2005, 03:02

Beitrag von apfelschorle »

QUOTE (Grandeur @ 28 Aug 2009, 09:04 ) ..., sparen mehrere tausend Euro und investieren nochmal ca. € 30.- für eine deutsche Betriebsanleitung. Recht hin oder her - ich find die Aussage hier richtig. Man kann nämlich auch zu pingelig sein und wegen jedem Euro rummachen.
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