Birnen für Standlicht

Außen rum ums Auto ;)
gammelleiche
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Beitrag von gammelleiche »

QUOTE (gammelleiche @ 28 Apr 2009, 14:27 )Nur mit Standlicht zu fahren ist unzulässig.Für alle die meinen obigen Satz nicht richtig gelesen haben:NUR mit Standlicht zu fahren ist unzulässig.
Jack.Vincennes
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Registriert: Di 31. Mär 2009, 15:21

Beitrag von Jack.Vincennes »

Dann schon einmal vielen Dank für die Antworten zu den Birnen.Werde mal schauen, was ich hier mache.Allerdings erschließt sich für mich immer noch kein Zusammenhang und bisher konnte auch keiner einen Beweis erbringen, dass es verboten sei am Tage mit Standlicht zu fahen. OK, Nebelscheinwerfer und Fernlicht sind nur bei schlechter Sicht erlaubt, da sie sonst den Gegenverkehr blenden. (Zitat: Nur bei solchen Sichtbeeinträchtigungen erlaubt). Habe ich jetzt auch gelesen in Absatz 3 Wenn Gammelleiche mir das Verbot des "Tagsüber-mit-Standlicht-fahren" aus dem Text belegen kann, wäre ich dankbar.Gibt ja ein Tagfahrlicht. Dann handelt jeder der mit Tagfahrlicht fährt verkehrswidrig?Bei Tagfahrlicht brennen ja nur die Lampen vorne, bei Standlicht die Lampen vorne und hinten. Wäre es dann sinnvoll dies zu verbieten? Müsste doch meinen wäre sicherer.Also wie gesagt, wer aus dem Paragraphen ein Verbot erkennen kann, dass es tagsüber verboten wäre, mit Standlicht zu fahen, der möge dies bitte sagen. Wie gesagt, bezieht sich aber das Verbot in Absatz 2 auf die Zeiten der schlechten Sichtverhältnisse aus Absatz 1.P.S. Kein Zitat ohne Beleg!Man sollte immer vorsichtig sein mit Äußerungen wie "das ist verboten" u. ä. ohne das je hinterfragt zu haben. Gibt eine Menge Rechtsirrtümer in Deutschland die der Volksmund eben einfach so weitergibt ohne sich selbst je Gedanken gemacht zu haben. Genauso wie die angebliche Pflicht zum Mitführen seines Personalausweises, die nunmal in Deutschland NICHT existiert, einem aber von unwissenden Polizisten u.a. so angetragen wird.Bitte also nicht einfach schreiben, "mit Standlicht fahren ist verboten" sondern bitte Beweise bringen.Danke!!
don-chris
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Beitrag von don-chris »

mit dem standlicht sollen die umrisse eines ein- oder mehrspurigen fahrzeuges kenntlicht gemacht werden. (lernt man in der fahrschule ) daher muss bei eingeschaltetem standlicht auch hinten die lichteinrichtung leuchten. Das im volksmunde bekannte "standlicht" ist eigentlich das Begrenzungslicht.Beim tagfahrlicht leuchten nur vorne die lampen weils keine begrenzungslampen sind. daher muss hinten auch nichts leuchten. so fern ich weiß kannst du die tagfahrlampen auch nur einschalten wenn du die zündung an machst, was bei standlicht nicht notwendig ist.ansonsten zu dem verbot: § 17 Abs. 2 S. 1 StVO regelt klar und deutlich: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
snoopychris
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Beitrag von snoopychris »

jetzt mal meine frage dazu: ich fahr tag und nacht mit abblendlicht rum. ist das erlaubt?
Romiman
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Beitrag von Romiman »

QUOTE (snoopychris @ 29 Apr 2009, 15:49 )jetzt mal meine frage dazu: ich fahr tag und nacht mit abblendlicht rum. ist das erlaubt?Drolligerweise ja!Obwohl das Abblendlicht erheblich heller als das Standlicht ist, ist es bei voller Tageshelligkeit erlaubt, mit Abblendlicht zu fahren, und verboten, allein mit Standlicht (oder Nebellicht, Fernlicht) zu fahren.
(i30 PD; 1,4L T-GDI, DCT 2018; 2 Autos davor: XG30)
LeonFouche
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Beitrag von LeonFouche »

QUOTE (don-chris @ 29 Apr 2009, 13:42 ) ansonsten zu dem verbot: § 17 Abs. 2 S. 1 StVO regelt klar und deutlich: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Ich weiß nicht in wie weit ihr hier mit juristischen Kenntnissen bewandert seid, allerdings gibt es nicht umsonst Zahlen vor den Absätzen!Erst kommt die Eins.Nach Eins kommt dann Zwei.Und so weiter.Das Ganze hat ein Aufbausystem.Das Wichtigste steht also immer in Absatz Eins!Muss der Gesetzgeber hier noch etwas nachträglich mit aufnehmen, gibt es dann auch teilweise 1b, 1c usw.In Absatz Eins wird also erstmal genannt, wann (bei Dunkelheit, schlechter Sicht usw.) mit Licht zu fahren ist. Was für Licht wird hier nicht definiert. Dafür gibt es dann die Absätze Zwei fortfolgende.Wie oben schon erwähnt, bauen die Absätze aufeinander auf!Das Verbot aus Absatz Zwei bezieht sich also auf die Zeiten, die in Absatz Eins genannt werden!Es ist demnach KEIN GENERELLES VERBOT für die alleinige Nutzung des Standlicht (Begrenzungsleuchten).Don Chris hat ja wenigstens eine Angabe zu Absatz und Satz gemacht!Aussagen die die von Romiman alla "das ist verboten" stehen hier ja schon genug.Etwas behaupten ist einfach. Man muss es aber beweisen können!Und ich glaube das war es wonach Jack Vincennes gefragt hat. Nach dem Beweis. Nicht nach einem der auch einfach mal behauptet was er meint glauben zu müssen.P.S. Sogar direkt unter dem Paragraphen macht Jack Vincennes ja schon vollkommen korrekt den Vermerk dass sich das Verbot aus Absatz Zwei auf Absatz Eins bezieht. Schade, dass viele hier nicht richtig lesen und einfach weiter "ihre Meinung" posten.
Romiman
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Beitrag von Romiman »

QUOTE (LeonFouche @ 4 Mai 2009, 09:16 ) ...Aussagen die die von Romiman alla "das ist verboten" stehen hier ja schon genug.Etwas behaupten ist einfach. Man muss es aber beweisen können!... Stimmt natürlich.Aber mir persönlich reichen die (unabhängig voneinander gemachten) Ausssagen meines Fahrlehrers und eines Polizisten, daß einem für "Nur-Standlicht-Fahrten" Geld abgeknöpft werden kann!
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I30Racer
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Beitrag von I30Racer »

QUOTE Stimmt natürlich.Aber mir persönlich reichen die (unabhängig voneinander gemachten) Ausssagen meines Fahrlehrers und eines Polizisten, daß einem für "Nur-Standlicht-Fahrten" Geld abgeknöpft werden kann! Da sieht man natürlich wieder schön in wieweit die Theorie und die Relität auseinander liegen!
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