Was heisst Oldtimer?War das Fzg zugelassen?Wenn nicht, benötigst du den Kaufvertrag und ein Oldtimergutachten. Bei Zulassung erfolgt eine KBA Abfrage.Sollte das Fzg zugelassen gewesen sein, benötigst du zur Ausstellung eines Ersatzbriefes (ZB 2) einen Eigentumsnachweis. Das ist in der Regel der Kaufvertrag. Dann kannst du einen neuen Brief beantragen. In dem Kaufvertrag sollte allerdings dann stehen das du die Papiere erhalten hast. Sonst kann das Amt unter Umständen die Aufbietung vom Vorbesitzer verlangen.Am besten das Amt deines Vertrauens fragen. Sonst kann es eine Salami Zulassung werden. Jeden Tag etwas neues.... Fragen?
Dann einigt euch wer den Brief aufbietet. Zeit hast du ja wohl noch. Das Gutachten ist auch nicht über Nacht fertig. Einige Wochen wird es wohl dauern. Zumindest würde es hier in HH dauern. Vielleicht sind die Behörden bei dir humaner.
sind das nun die behörden und amter bei mir oder beim verkäufer, die dafür zuständig sind?bzw wenn ich den kauf, muss ich das dann mit dem zulässigen amt in der stadt des vorbesitzers regeln?
Du kaufst den Wagen von einem Händler oder jemanden der den Wagen auch von jemanden angekauft hat? Und der hatte schon keine Papiere?Dann soll der doch die Papiere besorgen.
Wann und wo war der Wagen denn das letzte mal zugelassen?Sach mal, wat is denn dat nu für einer?Du redest immer von Oldtimer. Wenn der schon viele Jahre irgendwo vor sich hingeschimmelt ist, dann kann evtl. bei Sonnenschein die Behörde sogar von so etwas absehen.Hab ich mal gehört... von jemanden... PS: Ruf doch einfach mal bei der Behörde an bei der du den zulassen willst.