Birnen für Standlicht

Außen rum ums Auto ;)
Jack.Vincennes
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Beitrag von Jack.Vincennes »

Hallo,im Accent MC sind ja so kleine Birnen drin die Standlicht sind und auch Leuchten wenn Abblendlicht anhabe.Gibt es dafür irgendwas zu tunen?Dass man da zb LED's reinmachen kann oder ne andere Farbe?Benütze das Standlicht als Tagfahrlicht und würd halt extrem gut aussehen mit LED's oder blauen Birnen.Wisst ihr wo man so was herbekommt?Und darf ich das überhaupt?
gammelleiche
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Beitrag von gammelleiche »

Also, soweit mir bekannt ist gibt es keine LED-Standlichbirnen die zugelassen sind. Andere Farben sowieso nicht. Und ein Standlicht als Tagfahrlicht zu nutzen ist auch nicht zulässig. Es gibt aber Tagfahrlampen die man wohl auch als Standlicht verwenden darf. Die haben dann das A02-Zeichen für Standlicht und RL für Tagfahrlampen.
Jack.Vincennes
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Beitrag von Jack.Vincennes »

QUOTE (gammelleiche @ 28 Apr 2009, 13:12 ) Und ein Standlicht als Tagfahrlicht zu nutzen ist auch nicht zulässig. Wie das darf ich nicht?Wenn ich tagsüber fahre, wo es so hell ist, dass ich kein Licht bräuchte.Dann ist das nicht zulässig, dass ich mit Standlicht fahre?????
flow
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Beitrag von flow »

nein, dafür sind es ja standlichter, keine tagfahrlichter.das fernlicht ist ja auch nicht für den stand da licht ist immer eine heikle sache, am besten so lassen, dann bist du auf der sicheren seite. andere farben gehen aber auf jeden fall nicht.
gammelleiche
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Beitrag von gammelleiche »

Nein. Nur mit Standlicht zu fahren ist unzulässig. Man darf ja auch nicht einfach so die Nebelscheinwerfer an haben wenn gute Sicht ist. Tagfahrlampen sind auch viel heller als Standlicht. Deswegen werden die die auch als Standlicht verwendet werden können auch beim Einschalten des Abblendlichtes gedimmt. Ich habe mich mal schlau gemacht und es gibt (bei eBay) LED Tagfahrlampen mit A02- und RL-Kennzeichnung. Des weiteren gibt es fertige Kabelsets, die eben genau diese Funktionalität haben: volle Helligkeit auf die Tagfahrlampen wenn Zündung eingeschaltet wird und 50% abdimmen wenn auch noch das Abblendlich eingeschaltet wird. Beides zusammen KÖNNTE legal sein. Zumindest ist es dann nicht so auffällig.
snoopychris
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Beitrag von snoopychris »

muss auch mal meinen senf dazu abgeben: also ich fahre tag und nacht mit sämtlicher belecuhtung die ich habe sprich: standlicht, abblendlicht und nebler. demnächst kommt noch tagfahrlicht dazu. es wäre mir allerding neu, dass man nicht nur mit standlicht fahren darf wenns hell ist. das ist ja auch schließlich an wenn man abblendlicht anhat. zu deiner frage: also wie schon gesagt farbiges standlicht ist absolut tabu (hab dafür von den grün-weißen schon ne mängelkarte und 40 € aufgedrückt bekommen). ich habe aber momentan LED-standlicht drin. sieht man am tag eh nicht und wenns dunkel ist siehts extrem geil aus (siehe mein foto links^^) aber halt alles geschmackssache und die frage ob man das risiko eingehen will und wie die netten beamten in deiner region drauf sind. hier bei uns sind die ehr chillig was sowas angeht grußchris
Jack.Vincennes
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Beitrag von Jack.Vincennes »

QUOTE (snoopychris @ 28 Apr 2009, 14:34 ) es wäre mir allerding neu, dass man nicht nur mit standlicht fahren darf wenns hell ist. das ist ja auch schließlich an wenn man abblendlicht anhat. genau das hatte ich mir nämlich auch gedacht.habe mal hier was schönes gefunden:§17 StVO Beleuchtung:(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.Also was lehrt und das Ganze:- Wenn Nebel, Schneefall und Regen die Sicht erheblich erschweren, dann muss ich tagsüber mit Abblendlicht fahren!- Wird Licht benötigt wie in obigen Fällen oder bei Dunkelheit darf man nicht allein mit Standlicht fahren! - Fahre ich in obigen Fällen mit Nebelscheinwerfern, darf ich auch mit Standlicht (ohne Abblendlicht) fahren. ABERAus diesen Vorschriften ergibt sich aber nicht, dass ich tagsüber nicht mit Licht fahren darf. Ich darf also, tagsüber und bei guter Sicht mit Standlicht, Abblendlicht, Nebelscheinwerfer fahren.Lediglich bei der Nebelschlussleuchte steht, wann sie benutzt werden darf, nämlich erst bei Sichtweiten unter 50 Metern.Bei allen anderen Lichtern steht eben nicht wann sie benutzt werden dürfen sondern nur wann sie benutzt werden MÜSSEN.
Jack.Vincennes
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Registriert: Di 31. Mär 2009, 15:21

Beitrag von Jack.Vincennes »

P.S. Das in Absatz 2 genannte Verbot, nicht allein mit Standlicht fahren zu dürfen, bezieht sich auf Absatz 1 wo also mit Licht gefahren werden MUSS!
snoopychris
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Registriert: Di 8. Apr 2008, 21:31

Beitrag von snoopychris »

zuerst: benutze am besten die edit funktion wenn du was vergessen hast:)zum thema: les noch mal genau paragraph 3. dort steht, dass nebelscheinwerfer nur zulässig sind wenn es die sicht erfordert!!!
don-chris
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Registriert: Mo 18. Aug 2008, 19:14

Beitrag von don-chris »

das du am tage mit standlicht fährst wenn du dein abblendlich anhast is völlig normal... wäre mit zumindest neu das man die einzeln schalten kann.nur mit standlicht fahren ist verboten. nebler ohne sichtbeeinträchtigungen zu benutzen ist auch verboten. ansonsten könntest ja auch die ganze zeit mit fernlicht rumfahren und um nochmal back to topic zu kommen: von osram oder phillips gibts blue vision standlichter die sind relativ hell und haben n blaues glas. die leuchten dadurch eher etwas weißer
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