Abgezockt vom Autohändler in Braunschweig
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QUOTE (Jack.Vincennes @ 27 Apr 2009, 11:25 ) zunächst einmal ist ein mündlicher kaufvertrag nicht rechtsgültig!zumindest nicht bei diesem umfang, wenn es sich um mehrere tausend euro handelt. Klar ist hier ein mündlicher Kaufvertrag gültig. Ausserdem habe die Eltern ja was unterschrieben wenn ich das recht in Erinnerung habe.Bemerkung am Rande: Das Thema ist schon ne Weile alt und der Eröffner hat sich ja nicht mehr gemeldet wie es ausgegangen ist.
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ich berichtigte meine erste aussagedennoch:"Nun hat der Verkäufer zugesagt im Gespräch das wir genau das selbe Auto bekommen würden."diese aussage ist zwar erstmal rechtsbindend, aber wie will man diese einklagen?wenn diese aussage nur mündlich war, können am ende die eltern viel behaupten was angeblich der autoverkäufer sagte und was nicht. wenn dies allerdings schriftlich erfolte, liegt wieder besagter irrtum zugrunde.allerdings hast du recht und das thema ist nun schon älter ergo lassen wir das thema, wenn sich der themengründer nicht mehr zu wort meldet.allerdings muss ich mich, wie ja auch schon von anderer stelle hier aufgeführt wurde, fragen, wieso im zeitalter des fax, der e-mails etc. ein kaufvertrag nicht dem jungen mann zugemailt wird, er dies unterschreibt und somit auch auf der sicheren seite ist. ich würde niemals meine eltern den kaufvertrag für mein auto unterschreiben lassen.zumal natürlich hier auch der händler hätte reagieren können. da er ja aber die familie nun schon seit 30 jahren kennt und ihnen autos verkauft, geh ich auch mal davon aus, dass der kaufvertrag einfach mal geschlossen wurde. ein nettes gespräch, ja den nehmen wir, gut dann bestell ich den so und fertig war der "kaufvertrag"