
TÜV-Eintragung in KFZ-Brief
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- DaveX
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QUOTE also ich hab auch schon nen zwei seiten fahrzeugschein..musste für jede eintragung z.b. pro felge glaube wie ich in erinnerung habe ca. 5€ zahlen..voll die abzocker..nur für so nen blödes abtippen..:-(Das hätte ich mir aber in der Gebührenordnung mal zeigen lassen. man bezalt fürs ändern und für die Neuausstellung geld und wenn ich mich recht erinnere waren das zusammen immer 12-13euro.
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
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Ich werde mir mal zur Sicherheit die ganzen Gutachten, etc kopieren und im Auto mitführen.Meine Felgen wurden wie folgt eingetragen:8,5JX19 H" ET40 m.Distanzsch. vo.u.hi,Aber die Breite der Distanzscheiben haben sie nicht eingetragen.Genauso keine Bezeichnung des Gewindefahrwerks. Da steht nur Tieferlegung durch Schraubenfahrwerk.Die Verspoielerung haben die ganz weggelassen.Im alten Schein/Brief stand alles korrekt drin.
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also bei meinem alten Suzuki war alles eingetragen, Reifen, Spoiler, Lenkrad, Felgen, Tieferlegung, MiniKat, Distanzscheiben usw. und ich hatte zwei zusammen getackerte Seiten, aber alles zusammen, ohne die lästigen ABE mitzuschleifen.Ich denke mal das die Dame vom Amt keinen Bock hatte soviel zu schreiben.
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QUOTE (DaveX @ 9 Mär 2009, 22:51 ) Das hätte ich mir aber in der Gebührenordnung mal zeigen lassen. man bezalt fürs ändern und für die Neuausstellung geld und wenn ich mich recht erinnere waren das zusammen immer 12-13euro. Genau genommen 11,70 Euro!!Bei der Celi habe ich schon seit ca. 8 Jahren nen 2 Seitigen Schein.
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QUOTE (Daniel83 @ 12 Mär 2009, 20:25 ) Habe aber die ganzen anbaugehnehmigungn immer im Auto dabei!Muss ich die auch eintragen lassen? Du musst die nur eintragen lassen, wenn das in der TÜV-Eintragung erwähnt ist. Da steht dann sowas wie "Die Eintragungen sind umgehend in die Fahrzeugpapiere einzutragen" drin. ist meistens bei Einzeleintragungen der Fall. Aber auch nicht immer. Kommt wohl auf den Prüfer drauf an.Wenn du noch dazu den alten Fahrzeugschein hast, darfst du dich besonders freuen. In den alten Schein tragen die nämlich nix mehr ein und du darfst dann zusätzlich noch für den neuen Schein blechen Falls du ABEs dabei hast, so musst du die natürlich nicht eintragen lassen. Könntest du aber theoretisch. Dann brauchst das Zeug nicht immer mit rumschleppen.
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QUOTE Falls du ABEs dabei hast, so musst du die natürlich nicht eintragen lassen. Könntest du aber theoretisch. Dann brauchst das Zeug nicht immer mit rumschleppen.Dachte ich auch immer ist so aber nicht mehr Korrekt da die ABEs nur auf den Orginalzustand sich beziehen,darum sind Abe s schon hinfällig wenn man 2 Teile am Auto hat mit ABE, dann muss nämlich von nem Tüver bestätigt werden das beide Teile zusammen am Auto immernoch die Normen einhalten . Bestes Beispiel nen Sportauspuff mit abe und nen offener Luftfilter obwohl beide ne ABE haben is beides zusammen am Auto meist no go.das gleich bei Felgen und Spurplatten. wenn ich was neues abnehmen lasse schreibt mein Tüver immer ganz genau rein das es inkl. aller anderen Teile die dran sind geprüft wurde