Wichtige Frage zu Hyundai Garantie !?

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
Antworten
Getz 1.1
Beiträge: 188
Registriert: Fr 22. Apr 2005, 14:59

Beitrag von Getz 1.1 »

Hallo.Wir haben einen tollen Getz Cross für meine Frau gefunden, welcher bei einem BMW-Händler zum Verkauf steht.Der Getz ist Erstzulassung 31.07.2007 und hat erst 10.500km gelaufen, er hat einen Vorbesitzer.Es ist wirklich ein tolles unfallfreies und neuwertiges Auto, aber nun das Problem!Das Auto hat im Serviceheft nur die Übergabeinspektion im Juli 2007 abgestempelt, bzw. bestätigt!!Eigentlich hätte ja im Juli/August 2008 ein Service erfolgen müssen, unabhängig von der geringen Laufleistung des Autos!!Wie ist das nun mit der Neuwagengarantie??Was ist wenn ich den Wagen kaufe und da ist mal was mit, muß ja nicht gleich was großes sein, aber ein defekter Fensterheber, oder Radlager kann ja immer mal sein.Was ist dann mit Garantie ??Wäre wirklich super, wenn da jemand was zu schreiben könnte!!Gruß, Sascha
codenamehoney
Beiträge: 657
Registriert: So 31. Aug 2008, 19:41

Beitrag von codenamehoney »

hallo,also normalerweise hast du nur die komplette Garantie wenn auch alle Inspektionen und Wartungen gemacht worden sind. Es gilt immer was zuerst Eintritt: entweder kilometerlaufleistung oder das fällige datum.Ich würde dazu vielleicht mal Hyundai kontaktieren und deinen fall schildern bevor du das auto kaufst. wäre ja schade wenn du keine restgarantie mehr hast. ansonsten wird dir der händler bestimmt ein jahr gebrauchtwagengarantie geben.grusskati
Getz 1.1
Beiträge: 188
Registriert: Fr 22. Apr 2005, 14:59

Beitrag von Getz 1.1 »

QUOTE (codenamehoney @ 5 Mär 2009, 20:46 ) hallo,also normalerweise hast du nur die komplette Garantie wenn auch alle Inspektionen und Wartungen gemacht worden sind. Es gilt immer was zuerst Eintritt: entweder kilometerlaufleistung oder das fällige datum.Ich würde dazu vielleicht mal Hyundai kontaktieren und deinen fall schildern bevor du das auto kaufst. wäre ja schade wenn du keine restgarantie mehr hast. ansonsten wird dir der händler bestimmt ein jahr gebrauchtwagengarantie geben.grusskati Ja, wir haben schon viel telefoniert, aber wie das immer so ist, viele Experten, viele Meinungen !!Wir haben unseren Hyundaihändler angerufen und der meint die Garantie ist erloschen.Der BMW Händler hat in unserem beisein bei einem Hyundaihändler angerufen und der hat wieder gesagt das er z.B. einen Fenstehebermotor immer auf Garantie wechseln würde, weil der ja nichts mit Inspektionen zu tun hat und er hatte mal einen Santa Fe mit Getriebeschaden und nur einer Inspektion in 3 Jahren und sogar der bekam ein neues Getriebe !!Bloß auf was soll man sich in so einem Fall verlassen??Ich persönlich halte auch nicht soooo viel von Inspektionen und würde halt nur die ersten 3 Jahre zwecks Garantieerhalt eine machen lassen, aber hier geht es ja nun genau um den erhalt der Originalgarantie.Macht Hyundai denn nun wirklich gar nichts mehr auf Garantie, egal ob der Schaden etwas mit einer Inspektion zu tun haben kann, oder nicht ??Gruß, Sascha
codenamehoney
Beiträge: 657
Registriert: So 31. Aug 2008, 19:41

Beitrag von codenamehoney »

also was du auf jeden fall unabhängig der originalgarantie hast, ist die Garantie von zwei jahren auf original hyundai teile wie z.b. zahnriemen usw.
Antworten