3 Jahre Garantie bei Neuwagen

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Ophidian
Beiträge: 170
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 14:57

Beitrag von Ophidian »

Servus,in absehbarer Zeit soll bei mir ein Neuwagen vor der Haustür stehen Die passenden Teile sind schon "unter beobachtung" und warten nur noch drauf, gekauft zu werden, sobald das neue Coupe bei mir ist.Meine Frage;Was darf ich am Wagen selbst bastlen, sodass die Garantie nicht verfällt?Neue Feögen sollten ja kein Problem sein Wie siehts aus mit nem Fahrwerk?! Beinflusst der selbsteinbau des Fahrwerkes meine Garantie?!Ein Bodykit, LSD etc..Bei welchen arbeiten verfällt denn die Garantie?!Danke schonmal für eure AuskunftMfG Ophidian
Macks
Beiträge: 408
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 15:13

Beitrag von Macks »

Soweit ich weiß, entfällt nur an dem Teil die Garantie, an dem du arbeitest. Das heißt, dass wenn du ein bodykit verbaust, schonmal die lackgarantie von den betroffenen Teilen entfällt (Macht sinn, vor allem wenn du sowieso die Teile abbaust). Wenn du NOZ einbaust, verlierst halt die Motorgarantie.Wo ich mir absolut sicher bin, ist, dass die nicht sagen können "Garantie verfallen wegen Eigenumbau", wenn z.B. die Klimaanlage nicht mehr tut, obwohl du ein Sportlenkrad eingebaut hast. Hat ja des eine mit dem anderen nichts zu tun.
Ophidian
Beiträge: 170
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 14:57

Beitrag von Ophidian »

Vielen Dank.Kann mir jemand noch bisschen mehr zu sagen oder dies bestätigen...
paedder
Beiträge: 3828
Registriert: Mi 7. Sep 2005, 08:38

Beitrag von paedder »

Baust du einen Shortshifter ein und macht irgendwann die Schaltung Probleme, dann wird die Garantieforderung sicherlich abgelehnt werden wenn Hyundai da nachforscht. Kann halt schon von Nachteil sein, wenn du Tieferlegungsfedern einbaust und dann ein Radlager oder ähnliches defekt ist. Dann wird es halt schon schwierig für Dich, zu argumentieren.Kann also die Ausführung von Max bestätigen. Klingt plausibel und macht auch Sinn.
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