Steuerelektronik defekt - abgezockt ?

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
Antworten
hyac
Beiträge: 3
Registriert: Sa 13. Dez 2008, 19:52

Beitrag von hyac »

Hallo da draußen !Folgendes ist passiert :Wir haben uns im September 2008 einen gebrauchten Hyundai Accent, Baujahr 2001 mit 88000 Km Laufleistung bei Bingo-Automobile in Köln für 3100 Euro gekauft.Ein paar Tage danach blockierte das linke Hinterrad, so daß der Wagen in eine Werkstatt abgeschleppt werden musste ;(In der Werkstatt stellte man fest, daß die Bremse festsaß (ach was) und außerdem die Bremsen vorne "runter" waren. Zusätzlich war ein Lager defekt, welches alleine schon als Reparatur 300 Euro hätte kosten sollen. Wir haben dann erstmal nur die Bremsen machen lassen, damit der Wagen wieder fahrtüchtig ist und das Lager weggelassen, zumal die Werkstatt sich nicht getraut hätte, dieses zu wechseln, weil es so stark festgerostet ist, daß sie Angst hatten, tragende Teile abzureißen ...Die Bremsen haben wir dann als "Verschleiß" abgebucht, womit man den Händler halt nicht wegen der Gewährleistung belangen konnte (dachten wir zumindest).Aber jetzt, nach drei Monaten kam es ganz dicke ....Der Wagen sprang nur noch sporadisch an und hatte auch sonst so seine Mucken. Normale Werkstätten wussten nicht mehr weiter, so daß wir zu einer Fachwerkstatt mussten ... Dort hat man dann die ganze Elektronik durchgechekt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen :Steuerelektronik defekt, Zündsteuerung defekt Wegfahrsperre defekt (kann evtl. an einem defekten Schlüssel liegen ???). Die immer wieder auftauchenden Fehelercodes im Speicher sind :P1623 - P1801 - P1805 - P0300 - P0301- P0302 und P0303Der Witz ist, wir haben von diesem ominösen Händler auch nur einen einzigen Schlüssel bekommen.Der Austausch der Elektronik mit Neuprogrammierung soll ca. 700 Euro kosten ;(Ein Telefonat mit dem Händler zwecks Gewährleistung war sehr kurz und ernüchternd "Elektronik fällt nicht unter Gewährleistung .... interessiert mich nicht ... mit Ihnen rede ich darüber nicht mehr ... schreiben Sie mir was Sie wollen - lese ich sowieso nicht).Wenn so etwas nicht unter Gewährleistung fällt, was dann ? Habe schon diverse Telefonate mit Anwälten geführt, aber eine klare Aussage gab es bisher nicht. Wir werden uns wohl erstmal eine (natürlich kostenpflichtige) Beratung vor Ort geben lassen und dann weiter sehen ...Nur, wir haben den Kaffee richtig auf und wollen mit dieser Mistkiste nix mehr zu tun haben. Also als Bastlerfahrzeug billig verticken oder doch reparieren lassen und danach zu einem besseren Preis verkaufen ?Wir sind richtiggehend am Ende mit usnerem Latein ...Habt ihr vielleicht einen Tip, wie es weitergehen soll (Reparatur, Verschrotten oder was ?)Vielen Dank schonmal für Euere Meinungen und Tips !Gruß hyac
Auto-Nomer
Beiträge: 4969
Registriert: So 4. Mai 2008, 16:08

Beitrag von Auto-Nomer »

1. Du hast das Auto bei nem Fähnchenhändler gekauft. Da sollte man generell keine Autos kaufen wenn man nicht nochmal den Kaufpreis auf Lager zum reinreparieren hat. Diese Händler verkaufen eigentlich NUR Schrottautos. Und bremsen sind bei denen meistens auch vom rumstehen völlig kaputt. Garantie gibts da sowieso auf nix - Garantien gibts nur bei Neuwagen. Haste dir den Kaufvertrag schonmal angesehen? Da sind sicher Floskeln wie "Privatverkauf" "Im Kundenauftrag" etc.Klar kannste klagen oder irgendwas aber selbst wenn du durchkommst, hat der Händler keine Kohle, oder ist schnell über alle Berge. Spar die die Kohle und lass dich nicht noch von Winkeladvokaten abzocken und lerne daraus.Diese Händler leben von den Dummen die jeden morgen aufstehen. Hab zweimal Autos bei solchen Händlern gekauft. Bei ersten hab ich noch ein relatives Geschäft gemacht, brauchte aber auch neue Reifen und Bremsen und ein Scheibenwischergestänge. Das war aber nur ein Übergangsauto für 250 Euro.Das zweite Auto das ich bei so nem Händler gekauft habe hat bisher 3500 Euro an Reparaturen verschlungen. (Das wusste ich aber vorher auch schon das das kommt)2. " zumal die Werkstatt sich nicht getraut hätte, dieses zu wechseln, weil es so stark festgerostet ist, daß sie Angst hatten, tragende Teile abzureißen ..."Diese Werkstatt ist scheisse. Brauchste auch nicht wieder hinfahren.3. "Der Austausch der Elektronik mit Neuprogrammierung soll ca. 700 Euro kosten ;("Das ist ja noch BILLIG. 4. "Nur, wir haben den Kaffee richtig auf und wollen mit dieser Mistkiste nix mehr zu tun haben. Also als Bastlerfahrzeug billig verticken oder doch reparieren lassen und danach zu einem besseren Preis verkaufen"Selber bekommste für die Karre wenn sie kaputt ist vielleicht noch 1500 Euro von Privat, und wenn du nen 1000er reinsteckst um sie reparieren zu lassen bekommste auch nicht viel mehr als die 3 Riesen die du dafür bezahlst hat.----------------Bei beidem zahlste dicke drauf! Das einzige was jetzt noch wirtschaftlich sinn macht ist das Auto ORDENTLICH reparieren zu lassen. Auch das defekte Lager was die Loser sich nicht reparieren trauen, und dann damit ein paar Jahre erstmal zu fahren damit du das bereits investierte Geld wieder reinholen kannst.
Benutzeravatar
ferry
Beiträge: 3871
Registriert: Mi 19. Jan 2005, 14:59

Beitrag von ferry »

QUOTE Wir werden uns wohl erstmal eine (natürlich kostenpflichtige) Beratung vor Ort geben lassen und dann weiter sehen ...so würde ich es machen,da ich auch der meinung bin daß das ganze unter die gewährleistung fällt !bis dahin würde ich nichts mehr am auto machen lassen, um wichtiges "beweismaterial" in form defekter teile nicht zu vernichten...
Auto-Nomer
Beiträge: 4969
Registriert: So 4. Mai 2008, 16:08

Beitrag von Auto-Nomer »

hier ein kleiner Artikel zum Thema.http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/ ... antie.html
hyac
Beiträge: 3
Registriert: Sa 13. Dez 2008, 19:52

Beitrag von hyac »

Hallo !Also der "Kaufvertrag" war ein Din A4 Blatt mit den Käuferdaten, den Fahrzeugdaten und einer Klausel ganz Unten "Dem Käufer sind alle Mängel bekannt". Und der Hinweis auf die 12 Monate Gewährlesitung.Keine AGB oder sonstwas ...Und - soviel habe ich schon herausgefunden - der Zusatz "Mängel sind bekannt" bezieht sich nur auf - für den Laien - sicht- und erkennbare Mängel und hat ansonsten keinen rechtlichen Bestand, wenn die Mängel nicht explizit in dem Vertrag schriftlich festgehalten worden sind ...
Benutzeravatar
ferry
Beiträge: 3871
Registriert: Mi 19. Jan 2005, 14:59

Beitrag von ferry »

QUOTE (hyac @ 14 Dez 2008, 19:08 ) Und der Hinweis auf die 12 Monate Gewährlesitung.Und - soviel habe ich schon herausgefunden - der Zusatz "Mängel sind bekannt" bezieht sich nur auf - für den Laien - sicht- und erkennbare Mängel und hat ansonsten keinen rechtlichen Bestand, wenn die Mängel nicht explizit in dem Vertrag schriftlich festgehalten worden sind ... also denke ich hast du hier recht gute chance dein recht auf eine gewährleistung durchzusetzen...
Antworten