2.7 V6 zu schwach?

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korealuxus
Beiträge: 28
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 11:14

Beitrag von korealuxus »

Wann können denn heute noch Fabelhöchstgeschwindigkeiten gefahren werden. Ein paar hundert Meter und der nächste zieht vor dir raus.... Ist dann auch egal, ob es tatsächliche 220 sind oder empfundene 240.Denke wichtiger ist die Zeit die benötigt wird, um eine ansprechende Geschwindigkeit zu erreichen. Und hier dürfte ein 6 Zylinder dank mehr Durchzug klar im Vorteil sein, oder?Fand z.B den 2,4er Sonata mit 4 Zylinder im Vergleich zum alten 2,5 V6 Sonata sehr träge. Dabei hat der V6 sogar ein paar PS weniger... Vom 3,3er gar nicht zu reden.
luara
Beiträge: 1208
Registriert: So 4. Feb 2007, 18:58

Beitrag von luara »

QUOTE (New INTERCEPTOR @ 21 Nov 2008, 17:23 )@luara: Hast einen Gesetzestext dazu bitte!? (in bezug auf Seriestreuung und VMax)Naja, im Gesetz steht jetzt nicht direkt "5 Prozent langsamer als Angegeben gleich Mangel". Ein Fahrzeug muss aber mit den im Vertrag vorgesehenen Eigenschaften bezüglich Farbe, Ausstattung, Motorleistung usw. übergeben werden. Ein Fahrzeug mit anderen als den in dem Vertrag vereinbarten Eigenschaften muß der Käufer nicht annehmen. Er kann vielmehr Lieferung eines Fahrzeugs verlangen, das genau die in dem Vertrag vereinbarten Eigenschaften hat.In wiefern nun eine Abweichung der im Vertrag bestimmten Eigenschaften einen Mangel darstellt müssen dann Gerichte entscheiden.Hier habe ich mal Urteile dazu gefunden:langsamer als Hertellerangabeselbe Urteil - andere SeiteDiese Seite lässt sich leider nicht verlinken, habe deshalb mal kopiert:QUOTE In der Rechtsprechung war auch unter dem alten Kaufrecht bereits anerkannt, dass eine Abweichung bei der tatsächlichen zu erreichenden Höchstgeschwindigkeit eines Pkw im Vergleich zu den Herstellerangaben maximal in einer Größenordnung von 5 % hingenommen werden kann. Bei einer Abweichung von mehr als 5 % wurde ein Sachmangel angenommen. Unter dem neuen Kaufrecht, dass eine „Erheblichkeitsgrenze“ nicht mehr enthält, liegt dann bei einer Abweichung von 5 % oder mehr erst recht ein Sachmangel vor. Unser Pkw aus dem  Beispielsfall ist also auch wegen der verminderten Höchstgeschwindigkeit von maximal 190 km/h anstelle der vom Hersteller angegebenen 203 km/h mangelhaft. zu finden auf www.strafzettel.deHoffe das reicht.
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