Kurze Frage zur E-Zlassung von Scheinwerfern
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Und zwar hat mir ein Bekannter vorgestern sowas erzählt und ich konnte es ihm nicht so ganz glauben. Jetzt wollte ich hier mal die Profis fragen ^^...Es geht darum, jeder Scheinwerfer, der in einem Offiziellen, also unveränderten, Mercedes BMW usw. verbaut ist, hat ja eine E-Prüfung bzw. eine Massenzulassung hinter sich.Mein Bekannter hat nun gemeint, dass man diesen Scheinwerfer auch in jedem anderen Auto verbauen kann solange man den gleichen Winkel und die gleiche Höhe beibehält. Natürlich wäre eine TÜV-Prüfung zwingend erforderlich.Stimmt das o.O? Also könnte ich bsp. jetzt mal rein hypothetisch die Heckleuchten eines SLR einfach an mein Coupe RD anbauen und der TÜV würde diese, solange der Scheinwerfer richtig eingebaut ist, auch eintragen?Dann könnte man ja auch einfach Xenon-Scheinwerfer usw. einfach "portieren" das kam mir ein wenig komisch vor, deswegen frage ich hier nochmal nach ^^Also darf man das nun oder darf man das nicht?
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Ist grundsätzlich richtig so. Serienscheinwerfer (aus in Deutschland verkauften Modellen) haben diese E-Genehmigung. Demnach kannst du die, bei Einhaltung sonstiger StvZO-Regelungen, in jedem anderen Fahrzeug verbauen und wirst dann vermutlich auch relativ problemlos eine Eintragung dafür bekommen!Wie bei allen Dingen würde ich nur raten: vorher mit dem Tüv abklären
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QUOTE (Melchior @ 9 Nov 2008, 11:52 ) meine mal irgendwo hier gelesen zu haben, dass des n kasten an der hinterachse ist?irgendwas muss ja irgendwo die neigung des fahrzeugs erfassen, damit die scheinwerfer sich richtig einstellen können (wenn du 20 pakete fliesen in den kofferraum knallst blendest du doch sonst die jungs von der iss).dass die eigentliche regulierung der scheinwerfer im scheinwerfer selbst stattfindet ist ja klar Ist unterschiedlich, wie das verbaut ist! Beim EF-B-Sonata isses meine ich ein Steller (ich glaube sogar ein mechanischer) an der Vorderachse/Vorderradaufhängung!
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QUOTE (luara @ 9 Nov 2008, 11:46 ) Ja, diese dürfte aber doch wohl in den Scheinwerfern verbaut sein. Er hat ja davon geschrieben Scheinwerfern eines anderen Autos zu verwenden. Ja sicherlich ist der Stellmotor für die Regulierung im oder am jeweiligen Scheinwerfer verbaut. Aber 'ne Steuerung brauchen die schon noch...
- Andy Y
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