Überführung eines Neuwagen
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Hi,ich habe heute mein neues Auto (reimport) vom freundlichen abgeholt.Da es ein vertragshändler ist, handelt er "normal2 nicht mit Reimporten, sondern nur auf speziellen Wunsch.In dem kaufpreis war eine Überführungsgebühr von 590€ enthalten. Weiter wurde die Überführung nicht konkretisiert.Wie ich das auto abgeholt habe und ich mich gerade hinters steuer klemmte, standen auf dem tacho 644km. Da erwähnte der verkäufer (ohne das ich ihn darauf ansprach) ja die km kämen ja von der überführungsfahrt. Ist das rechtens oder kannn ich dadurch den Kaufpreis drücken?danke für antworten
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je nachdem, wie du es auslegst, gibt es zwei Urteile in diesem Zusammenhang>> Mit 307 km liegt bei EU-Neuwagen ein Mangel vor Auch bei einem EU-Neuwagen kann erwartet werden, daß dieser grundsätzlich unbenutzt ist und noch keine Bewegung im öffentlichen Verkehr erfolgte, sofern eine Überführungsfahrt nicht ausdrücklich oder konkludent vereinbart wurde. Mangels Vereinbarung ist der Neuwagenkäufer in der Regel in der Annahme schutzwürdig, daß der Kilometerstand des Fahrzeuges zwischen 0 und 20 km liegt. OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - Az: I-1 U 55/06und Neuwagen - 1 Monat alt und nicht mehr als 1000 KilometerEin Neuwagen gilt im Schadensfall nur als Neuwagen, wenn es nicht älter als einen Monat ist und nicht mehr als 1 000 Kilometer auf dem Tachometer hat. Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg. Die Definition ist wichtig, weil bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung den Neuwagen durch einen anderen Neuwagen ersetzen muß. Bei älteren Autos besteht nur Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Quelle / Beschluss: (Oberlandesgericht Naumburg, Az: 9 U 87/95)ich denke mal, das erste Urteil trifft eher auf dich zu wichtig ist allerdings, das eine Überführungsfahrt schriftlich ausgeschlossen wurde....mfg
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Überführungskosten brauchst du nur bezahlen,wenn das Fz. von einer Spedition zum Händler gebracht wird,oder dein Händler mit einem Trailer den Wagen holt,aber wenn ein Mitarbeiter mit der Bahn darunter fährt,und dann dein Wagen zum Händler bringt,kann er doch keine 590€ dafür verlangen......würde mal einen Anwalt fragen.....dann verlange mindestens 500€ zurück,oder "Gutschrift"(Schriftlich gebe lasse)für die erste und zweite Wartungsarbeitmein Händler hat mein GK mit der Spedition von Kölnnoch Flensburg bringen lassen,Überführungskosten 350€was hast du denn für einen tollen Händler,bei dem wirst du wohl >KEIN< Wagen mehr kaufen !!!!gruß Horst
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jetzt mal gaaaanz ruhig zusammen.Die Überführung berechnet sich nicht nur durch den Transport von Händler A zu Händler B, das Auto kommt ja nicht mal aus Deutschland und DIESE Überführungskosten hat der EU Händler gezahlt und hat sie an deinen Händler weiter berechnet und er an dich!!!Als ich fragte was du gesagt hast woltle ich es etwas genauer wissen!Im Vertrag ist doch bestimmt ein Kilometerstand angegeben und wie willst du JETZT noch beweisen dass nicht DU die 600km draufgefahren hast????Der Händler KÖNNTE sagen dass der Wagen mit dem Vertraglichen km-Stand übergeben wurde..................im schlimmsten Fall natürlich.
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ja days is aber verzwickt fürn freundlichen.ich habe einen kauffertrag über einen neuwagen abgeschlossendie rechnung weist ein auto mit 0km aus. und es steht drin .." einen gebrauchtwagen..." das passt nicht zusammen. hart gesagt hat er mir laut rechnung nicht das auto geliefert was ich haben wollte
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