lol...die bullen...
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Back_In_Black84
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Wassen Glück, dass ich meine Lichter VOR der Windschutzscheibe habe *gg*Im Ernst! Was soll denn da noch der Unterschied zwischen außen und innen - als würden die Leute in Berlin pro Gesetz und nich pro Monat bezahlt Und n Gummiparagraph isses auch noch... naja, müssen wir halt so formen, wie wir's gern hätten
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Grottenolm
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Die von anderen Autofahrern nicht direkt sichtbaren Leuchtmittel im Innenraum sind nicht verboten...D.h. solange man die Röhren im Fussraum hat, und die kein andere Verkehrsteilnehmer direkt sehen kann, ist alles in Ordnung.Der Artikel auf den ihr euch oben bezieht, handelt von den berühmten bunt leuchtenden Tannebäumen hinter den Scheiben von LKW's und auch PKW's.Von Beleuchtung im Fussraum war da keine Rede.