Geblitzt mit 56 in 30er Zone
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QUOTE (paedder @ 12 Mai 2008, 11:23 ) Also ich habe schon mehrere Male im Fernsehen gesehen, dass, wenn 2 Autos auf einem Blitzerfoto sind, dass dann das Foto ungültig ist. Zumindest bei Radar-Messgeräten. Na ja, ich würde mal sagen wenn man 'ne Rechtschutzversicherung hat, trifft diese Aussage wohl zu. Hatte selber vor 'nem dreiviertel Jahr die Situation, dass mein Auto und ein weiteres geblitzt worden sind. Ich war damals laut Aussage der hinter mir fahrenden Arbeitskollegin auf Höhe der hinteren Tür des anderen Fahrzeuges, welches in etwa genauso schnell war wie ich. Trotzdem wurde dieses Foto ausgewertet und ich durfte den Zahlemann spielen. War auch gerechtfertigt, denn ich war schließlich auch zu schnell... aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.
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QUOTE (Krimpi @ 11 Mai 2008, 09:03 ) Hallo Hyundai-RU,Einspruch wird mit der Begründung nicht viel bringen, außer vielleicht:- Erhöhung des Bußgelds wegen Vorsatz- Zweifel an der Eignung zum Führen einess FahrzeugsEventuell gibt es aber Möglichkeiten der Strafe zu entgehen.Woher weisst Du die 56km/h?Auf wen ist das Auto angemeldet?Oder Du entscheidest dch für die stressfreie Variante und nimmst die Strafe und die Nebenfolgen an.GrüßeKlaus erst mal danke für die vielen antworten .. habe brief schon 1 woche nachdem ich geblitzt worde bin bekommen, laut denen bin ich 26km/h zu schnell gefahren also mit 56km/h wurde ich geblitzt meinen tacho habe ich auf 10km/h hinter gestellt d.h wenn ich 50fahre fahre ich erst 40km/h ... auto ist auf mich versichert ... hm so wies aussieht habe ich keine chance ???
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Hmmm...also nachdem das Auto auf dich versichert ist, nicht. Wenn es über deine Mutter oder so laufen würde, könntest du behaupten irgendein Verwandter ist damit gefahren....Punkte und Nachschulung kommen da auf dich zu - 5km/h mehr, und dder Führerschein wäre weg, damit es immerhin eine positive nachricht gibt
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Wenn das dein Dad nicht übernimmt:Bußgeld: 60,00 Euro Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro Punkte: 3 Punkte Probezeitmaßnahmen: JaEingabe: Verstoß begangen innerhalb der Probezeit Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen: Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
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Ich glaub da musst du jetzt durch ist ein scheiß teurer spass!!die letzte hoffnung ist halt immer noch das man am bild einen Mann sehen kann und nicht dich ^^ Spass wenn nicht dann ab durch dir mitte nachschulung so schnell es geht machen und dann einfach wieder normal fahren kann nur sagen ich fahre seit dem scheiß würcklich langsammer / pass auf autos besser auf die hintermir fahren
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Mal ehrlich: Was soll das ganze Rumgeheule hier??? Wer mit rund 70km/h laut Tacho durch die 30er-Zone fährt, ist meiner Meinung nach nicht für den Straßenverkehr geeignet. 60,- Euro + Gebühren sind viel zu wenig. 600,- Euro wäre schon eher angemessen, aber da kommt man ja mit Nachschulung und dem ganzen Drumherum vermutlich hin und das ist auch gut so.Die meisten 30er-Zonen haben schon einen Sinn. Und grad wenn es um spielende Kinder geht, versteh ich keinen Spaß.
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