lol...die bullen...

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
Paler
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Beitrag von Paler »

ne kleine story:am 23sten bin ich mit nem freund in der innenstadt rumgelatscht... letzte geschenke eingekauft....auf der domplatte (in köln) stand dann da so ne mobile polizeiwache. Freund und ich dachten dann, das wir die mal wegen unterbodenbeleutchung fragen, wie des damit den nun ausschaut. verbote, strafen oder punkte... wir sind dann da also hin und haben den ersten (von drei) grünen angesprochen. "könnten sie uns bitte mal erklären, wie das mit unterbodenbeleuchgung ausschaut?" - "bitte? was ist das den? kommen sie mal rein und fragen sie drinne jemanden." wir dann rein und haben die anderen zwei gefragt. "könnten sie uns bitte mal erklären, wie das mit unterbodenbeleuchgung ausschaut? wo man die anmachen darf und wo nicht." - "ehm ja...also...naja... wenn sie damit zum tüv fahren, und die eintragen lassen, dürfen sie die überall anmachen. wenn sie die nicht eintragen lassen, sollen sie sich nicht erwischen lassen, weil man das nicht darf." - "und warum nicht" - "na weil der tüv die dann ja noch nicht eingetragen hat."als wir draußen waren, konnten wir nicht mehr vor lachen...
Bo1
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Beitrag von Bo1 »

Sebs_Coupe
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Beitrag von Sebs_Coupe »

War´n wahrscheinlich verkleidete Weihnachtsmänner...
Fred
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Beitrag von Fred »

Die Polizisten können ja nicht jede Regel der StVZO auswenig.Stell dir mal vor jemand würde dich Fragen warum der Paragraph 23 Abs.3 des BGB noch aktuell ist (kP obs den gibt). Du als Bürger musst das BGB ja kennen.Was sagste dann?
Back_In_Black84
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Beitrag von Back_In_Black84 »

QUOTE (Fred @ 26 Dec 2003, 01:58 ) Die Polizisten können ja nicht jede Regel der StVZO auswenig.Stell dir mal vor jemand würde dich Fragen warum der Paragraph 23 Abs.3 des BGB noch aktuell ist (kP obs den gibt). Ich finde, es ist aber auch ein Unterschied, ob du einfacher Bürger bist und dich an alle Gesetze eben soweit wie möglich halten musst - oder ob du einer der Exekutive bist und drauf achten musst, dass auch jeder die Gesetze einhält.Also ich mein, wenn du (als Bulle jetzt) andere "bestrafen" darfst für ihre Vergehen, dann kann man auch erwarten, dass sie die Gestze verstehen... aber ist ja leider nicht der Fall
Paler
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Beitrag von Paler »

leute, ich nehm alles zurück!ich hab das hier auch in ein anderes forum gepostet. da kam dann ne antwort, die mich überrascht hat.die antwort:"Soso ... Kollege von mir hat unter seinem Tigra 6 blaue Neonröhren ... und die sind eingetragen worden. Habs selbst gesehen" und "Ist halt ne Auslegungssache von dem jeweiligen Abnehmer. Er ist nicht zum TÜV gefahren sondern zu einer privaten Institution (passt jetzt irgendwie nicht aber egal ) ... da hat er dann TÜV und AU machen lassen. Die sind halt auf Kunden angewiesen und drücken auch mal ein Auge zu. Die haben ihm aber gesagt, dass er das nur im Stehen anmachen darf. Da scheisst er aber natürlich auch gepflegt drauf einen ... naja, wers braucht."
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Andy Y
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Beitrag von Andy Y »

Also ihr dürft die Dinger eigentlich nur da anmachen, wo nicht die Stvo gilt. Wenn du stehst, wird teilweise trotzdem nichts gesagt. ABER die Röhren müßen ausgehen, WENN die Zündung/ Motor angeht. Du kannst beim Tüv noch so viel eintragen lassen, wenns kein Hand und Fuß hat legen dich die Bullen trotzdem still!!! Ist so da brauch keiner zu wiedersprechen. Ein Bulle kann so ziemlich jedes Auto still legen. Basta. Ihm brauch da nur was an der Rad/Reifen-Kombo komisch erscheinen.Nicht jeder Bulle KANN sich mit allen Regeln auskennen, geht gar nicht. Es kommen so oft neue Teile auf dem Markt, Verordnungen werden geändert usw. Dafür gibts ja die Grünen, die eine extra Ausbildung machen für den Straßenverkehr, während andere gut sind in Terrorbekämpfung usw.Ein Rechtsanwalt für die Stvo bringt euch unter umständen nichts, wenn ihr euch Scheiden wollt. Will keinen Grünen in Schutz nehmen, es freut mich nur wenn mehr von den Unwissenden gibt.
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Back_In_Black84
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Beitrag von Back_In_Black84 »

Da würd mich doch mal grad interessieren, was diese Eintragung gekostet hat - weiß du das?Dann könnt man sich nämlich auch den Ausbau sparen, wenn man ne HU oder so hat.@Andy: Aber wenn der TÜV ne UBB nun einträgt... kann sich da n Bulle einfach drüber hinwegsetzen und das Auto stilllegen, wenn die UBB jetzt nicht grad bei der Farht angemacht wurde?
DeadPress
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Beitrag von DeadPress »

also das kann soweit ich weis nur das verkehrscommando die lustig aussehenden leute in den weißen klamotten die dürfen vor ort "austragen" abbauen lassen.kann sein das ich mich irre aber glaube so war das So longDP
Fred
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Beitrag von Fred »

Ich weiß ja nit wies bei euch ist, aber hier in Solingen schippern ja auch Leute in so lustigen VW Kombis rum, wo "Verkehrswacht" drufstehen tut. Ich denk mal dass die sich mit sonem Zeugs auskennen müssten.ps: Mein Vater ist bei der Polizei, den löcher ich auch immer mit Fragen. Der fragt dann meist bei nem Kollegen nach, damit er sichergehen kann mir keinen Schwachfug zu erzählen. Und mein Dad kennt sich SEHR gut in solchen Sachen aus, aber alles kann er halt auch nicht wissen. Wie Andy schon sagte, es kommen so viele neue Verordnungen raus... Es gibt z.B. ne monatlich erscheinende Zeitschrift der IPA (international police association), darin war diese Ausgabe nen 3-seitiger Bericht über Beleuchtungen an Kraftfahrzeugen. Und darin hat der Autor (Oberkommisar glaub ich) aufgezählt, wies im Gesetz steht (Licht muss nach vorne weiß, zur Seite Gelb und nach hinten Rot leuchten, Lichter immer paarweise etc.).Und der Jung hat selber geschrieben, dass die Polizisten bei Routinekontrollen nicht immer jedes Teil kennen können, da laufend neue Teile hergestellt werden. Daher sollen sie sich immer an gewisse Regelvorschriften halten:§30: "...Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt...""...dürfen gem. §49 a StVZO an Kfz und ihren Anhängern nur vorgeschriebe und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen angebracht sein. Hintergrund dazu ist, damit die Fahrzeuge bei Dunkelheit ein eindeutiges Signalbild abgeben."Und weitere Paragraphen die zum Teil von 1968 stammen.Um dem ganzen neuen Leuchtkrams entgegenzuwirken hat der Polizeipräsident mal n Formblatt rausgegeben, auf das sich Polizisten berufen können:"...Blitzlichter für die Scheinwerfereinheiten, Neon-Sticks, beleuchtete Ventilkappen, Ufo-Lichter, Scheibenwaschdüsen-LEDs usw. keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO."Das lässt natürlich noch immer viele Spielräume offen, und solange es keine einheitliche Änderung der StVZO gibt, hamm wir hier noch Chancen, etwas eintragen zu lassen Denn: Ufo-Lichter = UBB ? Eigentlich schon, aber per Gesetz isset ne Auslegunssache Noch etwas zum Abschluss, ein Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:Tatbestandsnummer 349112Tatbestandstext: Sie führten das Fahrzeug, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht waren. § 49a, § 69a StVZO; §24 StVG; 221 BKatFaP-Punkte: B-1 (heißt inner Probezeit Arschkarte, danach gibbet keinen Punkt)Ach ja, 5 Euro an die Staatskasse.oder:Tatbestandsnummer 349118Tatbestandstext: Sie führten das Fahrzeug, dessen mitgeführte lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. § 49a, § 69a StVZO; §24 StVG; 221 BKatFaP-Punkte: B-15 Euro an den lächelnden Polizisten.Der Polizist kann sich, wenn er sich denn auskennt, zwischen einer dieser beiden Möglichkeiten entscheiden.
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