Rückleuchten
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Hey leute bestimmt gab es hier schon so ne frage tut mir auch leid hab aber nix gefunden!Also ich habe einen hynundai coupe (bj: 97) j2 !für den hab ich lasierte rückleuchten in schwarz bei ebay gefunden.Meine frage ist bekommt man die eingetragen?muss man die eintragen da die ja eigetnlich original sind oder ist das egal?sollt ich die finger davon lassen?ich möchte schon neue rückleuchten haben aber nicht diesen lexus style nicht so mein ding und dann hab ich noch von einer tunig site welche gefunden klarglas und innen schwarz das ist schon eher mein fall aber 230 € naja gut wollt ich ungern soviel ausgeben!wenn eienr was weiß wo ich günstig an rückluchten in schwarz oder so rankomme auser diesen lexus style immer her mit der information !ich kenn mich mit tüv und so nicht wirklich aus und wäre dankbar für eure hilfe!mit freundlichem grußeRoMe0
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nur über einzelabnahme und du musst extra reflektoren am heck anbringenps: wenn se selber lasiert wurden ,von hand sozusagen werden die viel zudunkel sein und wirste zu 99% nur über Beziehungen eingetragen bekommen ist dann aber trotzdem heikel wenn dir einer z. B drauffährt weil er dein Bremslicht nicht gesehen hat hast pech
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ahhh genau die meinte ich du kannst ja gedanken lesen *lach* und wenn ich dich richtig verstaden hab wenn ich dadrunter jetzt diese reflektoren dran mache dann ja ?aber wird ja dann echt dumm aussehn aber viel auswahl gibts ja für den nicht an rückleuchten das ist ja das problem...und da meiner von der wagenfarbe dunkelblau ist wollte ich dunkle leuchten haben da ich scheiben auch dunkel tönen lassen möchte!och menno
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QUOTE (RoMe0 @ 23 Apr 2008, 23:00 ) ahhh genau die meinte ich du kannst ja gedanken lesen *lach* und wenn ich dich richtig verstaden hab wenn ich dadrunter jetzt diese reflektoren dran mache dann ja ? Nein. Leuchten sind nach ihrer Bauart zugelassen, und die erlischt durch jegliche Modifikation. Die können nicht eingetragen werden, und falls doch, dann ist die Eintragung ungültig. Kann man in der StVZO nachlesen.Du kannst Dir aber für einen mittleren vierstelligen Betrag (vor dem Komma ) ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen, und im positiven Fall kannst Du dann mit den Leuchten legal rumfahren.Einzige mir bekannte Ausnahme sind diese Masken bzw. Blenden, die auf die Leuchten geklebt werden, ohne den Strahlengang zu beeinflussen. Damit veränderst Du nicht die Leuchten, und auch die Funktion ist nicht beeinträchtigt.
- Andy Y
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